Menschen mit Demenz benötigen nicht nur Hilfe bei der Körperpflege, sondern oft eine Betreuung und längerfristige Beaufsichtigung. Um die Pflegepersonen bei dieser Aufgabe zu entlasten, erstattet die Pflegekasse Kosten für Betreuungsleistungen von bis zu 200 Euro pro Monat (Grundbetrag: 100 Euro, erhöhter Betrag: 200 Euro). Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Ausgaben für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder für eine zusätzliche Betreuung durch Pflegedienste, Alzheimergruppen oder Helferinnenkreise.
Voraussetzung: Es besteht ein besonderer Betreungsbedarf (etwa Tendenz zum Weglaufen, Orientierungslosigkeit in der eigenen Wohnung oder Nachbarschaft). Erstmals erhalten auch Personen mit der Pflegestufe 0 diese Leistungen. Die im Verlaufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Werden erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, enthält das Gutachten des MDK automatisch die Überprüfung eines besonderen Betreuungsbedarfs. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss bei zunehmendem Betreuungsbedarf nochmals einen Antrag auf Betreuungsleistungen stellen. Der MDK kommt dann erneut zur Begutachtung und prüft, ob ein besonderer Betreuungsbedarf (im Fachjargon: Einschränkungen in der Alltagskompetenz) vorliegt. Gleiches gilt, wenn der erhöhte Betreuungsbetrag (200 Euro) geltend gemacht werden soll
Sofern die Angebote von der Pflegekasse zugelassen sind, erstattet die Kasse Kosten bis maximal 200 Euro pro Monat für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen von Pflegediensten oder so genannte niederschwellige Betreuungsleistungen (z.B. von Alzheimergruppen oder Helferinnenkreisen). Eine Liste mit den zugelassenen Angeboten, die finanziert werden, muss die Pflegekasse für ihre Versicherten bereithalten.
Die Pflegekasse erstattet nur per Rechnung nachgewiesene Kosten. Auf Nummer Sicher geht, wer das Angebot mit der Kasse abstimmt. Wer die insgesamt 2.400 Euro nicht in einem Jahr verbraucht, kann den Restbetrag ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen. So lässt sich eine größere Summe für umfangreiche Betreuung, beispielsweise während eines Urlaubs, ansparen
Hilfe und Unterstützung finden Angehörige in Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen. Erste Anlaufstelle kann Deutsche Alzheimer Gesellschaft sein. Dort gibt es nicht nur Adressen der örtlichen Alzheimer-Selbsthilfegruppen, sondern auch eine Beratungshotline zum Thema Alzheimer-Krankheit.


