Werbung und Vetrieb
Herbalife-Produkte werden ausschließlich durch selbständige Berater vertrieben, die vielfach keine staatlich anerkannte Qualifikation zur Ernährungsberatung vorweisen können. Diese Berater laden potentielle Kunden aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis zur "Shake-Party" ein, wo die Produkte auch probiert werden können. Die gemütliche Party-Atmosphäre und das Vertrauensverhältnis helfen beim Gewinnen neuer Kunden.
Zusätzlich wird mittels Briefkastenwerbung und mit Kleinanzeigen versucht, weitere potenzielle Kunden anzusprechen. "Abnehmen beginnt im Kopf! Für Damen und Herren, die ernsthaft mit unserem von Ärzten empfohlenen Abnahmeprogramm 5 Kilogramm bis 55 Kilogramm Körpergewicht abnehmen und halten wollen." So oder ähnlich lauten die Werbebotschaften, die meist mit dem Namen des Beraters und einer Telefonnummer für einen persönlichen Gesprächstermin enden.
Immer bedeutsamer wird auch die Werbung via Internet. So finden sich in den vielen Abnehmoren oft grandiose Bewertungen und Erfahrungsberichte. Doch da ist Skepsis angebracht. Denn geschildert wird allein subjektives Erleben, und es besteht zudem immer das Risiko, dass die Einträge von Firmenvertretern stammen.
Das Ernährungsprogramm
Das Programm zur Gewichtsreduktion gibt es in zwei Varianten, als Basis-Wellness-Programm und als Basis-Gewichtskontroll-Programm. Die Programme unterscheiden sich durch die eingesetzten Produkte: einen Nährshake-Getränkemix in sechs verschiedenen Geschmacksrichtungen ("Formula 1"), ein Multivitaminprodukt ("Formula 2") und ein Eiweißpulver aus Soja-und Molkeproteinen ("Personalized Protein Powder, Formula 3"). Als Ballaststoffquelle dienen Haferspelzkomprimate sowie Presslinge mit Vitamin C und ausgesuchten Pflanzenteilen. Formula 1 als vollständiger Mahlzeitenersatz ist jetzt sowohl als Shake als auch neuerdings als Riegel (Formula 1 Express) erhältlich.
Außerdem gibt es ein Frühstücksprogramm, das aus dem Shake, einem Aloe-vera-Getränkekonzentrat und einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk mit Tee-Extrakten besteht.
Bei "Formula-1" handelt es sich um eine Formula-Diät. Auf dem Produkt findet sich der Warnhinweis "Es ist ratsam, vor Verwendung dieses Produkts als Teil eines Gewichtskontrollprogramms Ihren Arzt zu Rate zu ziehen." Dies ist besonders wichtig für Personen mit chronischen Nierenproblemen oder insulinabhängiger Diabetes.
➜ Ganz wichtig: die Zubereitung der Shakes und anderer Abnehmprodukte sollte unbedingt nach Packungsanweisung erfolgen, sprich mit Milch (angegebenen Fettgehalt beachten). Einige Berater empfehlen zur schnelleren Gewichtsabnahme ("beugt dem Stillstand beim Abnehmen vor") die Zubereitung zum Beispiel mit Säften "oder besser noch Trinkwasser". Bei dieser Empfehlung ist eine ausreichende Nährstoffversorgung gemäß den gesetzlichen Regelungen für Formula-Diäten nicht mehr gewährleistet, eine Gefährdung der Gesundheit nicht auszuschließen. Maßgebend sind die Packungsaufschriften, nicht die Rezepte der Berater! Kreative Mixgetränke mögen gut schmecken, sind aber als Mahlzeitenersatz zur Gewichtsreduktion nicht geeignet.
Einige Berater preisen gerne die außergewöhnlichen Fähigkeiten der Produkte bezüglich der Heilung bestimmter Krankheiten wie Schuppenflechte, Neurodermitis. Aber auch bei ernsthafteren Erkrankungen wie Rheuma, Diabetes, Gicht, Schlaganfall und Herzinfarkt sollen sich erste Erfolge schon nach wenigen Wochen einstellen; langfristig sei aber eine Dauereinnahme nötig. Derartige Aussagen sind gesetzlich nicht zulässig. Herbalife Deutschland verwahrt sich auch dagegen und bittet darum, Namen und Adressen von Beratern genannt zu bekommen, die derartige Aussagen treffen.
➜ Achtung: Herbalife Formula 1 ist nicht als Babynahrung zugelassen. Außerdem sind Formula-Diäten grundsätzlich nicht für die Gewichtsreduktion von Kindern und Jugendlichen geeignet, da dadurch eine altersgemäße Nährstoffzufuhr gefährdet ist.
Vor allem bei Internet-Anbietern variieren Programme und Preise erheblich. Vom Kauf bei privaten Anbietern über Internetauktionen wird wegen fehlender Gewährleistung und Geld-zurück-Garantie sowie unklarer, eventuell qualitätsmindernder Lagerung/Behandlung abgeraten.



Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung