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Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt`s an

Die Hausratversicherung ersetzt bei Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Explosion, Sturm oder Leitungswasserschäden alle Schäden an Gegenständen im Haushalt. Allerdings nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Ob eine Hausratversicherung notwendig ist, hängt vom Wert des Besitzes ab. Also: Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger ist der Versicherungsschutz.

Was ist versichert?
Versicherungssumme

Was ist versichert?


Der Hausrat umfasst sämtliche Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden oder der Einrichtung dienen. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Teppiche, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Bücher oder Arbeitsgeräte. Sogar Campingausrüstungen, Sportgeräte oder Satellitenschüsseln fallen darunter. Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob die Gegenstände dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht. Ausgeschlossen ist aber das Eigentum von Untermietern.

Auch Bargeld und Wertpapiere sind in der Hausratversicherung mit eingeschlossen. Doch Achtung: Hier sehen die Bedingungen Höchstgrenzen vor! Grundsätzlich ist die Entschädigung für Wertsachen je Versicherungsfall meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern nicht höhere Grenzen gelten. Diese können vereinbart werden. Wird beispielsweise Geld nicht im Tresor aufbewahrt, ist eine Entschädigung in der Regel auf 1.000 Euro beschränkt. Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt meist bei 2.500 Euro.

Für alle Verträge gilt seit 1. Januar 2009 das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Danach zahlt die Gesellschaft sogar bei grober Fahrlässigkeit eine gewisse Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, den der Verbraucher zu vertreten hat. Je schwerwiegender der Verstoß war, desto geringer fällt die Leistung des Versicherers aus.

Versicherungssumme


Um die nötige Versicherungssumme zu ermitteln, ist es notwendig, den Wert des eigenen Hausrats zu schätzen. Dies kann jeder selbst errechnen, oder aber die Versicherungsgesellschaft wendet eine Pauschalmethode an. So kann der Versicherer beispielsweise pauschal 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als durchschnittlichen Wert ansetzen, dann den Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung erklären. Bei 80 Quadratmetern Wohnfläche bedeutet dies also eine Versicherungssumme von 52.000 Euro. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer den Schaden nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Abhängig vom Versicherer wird der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung bei einer Mindestversicherungssumme zwischen 500 und 700 Euro pro Quadratmeter erklärt.

Achtung: Die Pauschalmethode kann in einzelnen Fällen zu einem falschen Bild führen. Zum Beispiel, wenn die Wohnung zwar klein, aber mit sehr vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet ist.
  • Schadensfall: Ein Schadensfall muss dem Versicherer sofort schriftlich gemeldet werden. Auf keinen Fall sollten beschädigte Sachen vernichtet werden, bevor der Schadenersatz beglichen ist!
  • Anzeige: Bei Einbruch oder Vandalismus muss zusätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.
  • Sparbücher und Wertpapiere: Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sofort sperren lassen! Für gestohlene Wertpapiere müssen Sie bei der Bank ein Aufgebotsverfahren einleiten.
  • Streitfall: Wenn es um Ansprüche geht, kann es natürlich auch mit dem Versicherer zum Streit kommen. Scheitern die Verhandlungen, können beide Parteien jeweils einen Sachverständigen einsetzten, der die Höhe des Schadens prüft. Bei strittigen Ergebnissen der Gutachten entscheidet ein Obmann.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
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