Checkliste mit Empfehlungen zur Reisebuchung im Internet
Kunden können Geld mit Hilfe eines Musterbriefes zum Preis von 50 Cent zurückverlangen.
Ist die Urlaubsreise gebucht, schlagen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zum Ärger der Verbraucher manchmal noch nachträglich Kosten, z.B. einen Kerosinzuschlag, drauf. Mehrkosten müssen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Vertragsschluss gezahlt werden.
Für viele Pennäler zählt es zu den Highlights, einmal als Gastschüler für einige Monate ins Ausland zu gehen. Doch fernab vom heimischen Lehrplan, von Elternhaus und Freundeskreis kann das Abenteuer auch daneben gehen. Informationen helfen, Enttäuschungen zu vermeiden.
Wir erläutern, wann Reisende und Veranstalter umdisponieren dürfen.
Bei Krisenereignissen können Pauschalurlauber den Reisevertrag manchmal wegen höherer Gewalt kündigen.
Der günstige Tagesausflug dient nur als Rahmen. Den Firmen geht´s ums Geschäft: den Verkauf von zumeist überteuerten Waren
Macht ein Reiseveranstalter pleite, muss er Urlaubern den bereits gezahlten Preis für ausfallende Leistungen und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstatten.
Clevere Kunden vergleichen Leistungen und Preise.
Auch für Last-Minute-Reisen gilt: Clever bucht, wer zuvor Preise verglichen hat. Denn mit dem Köder „Superangebot in letzter Minute“ werden mitunter ganz reguläre Katalogangebote verkauft.
Ob Billigflugtarife, Schnäppchenangebote im Internet oder Last-Minute-Reisen: Im Reise-Preis-Paradies herrscht nicht immer eitel Sonnenschein. Preise vergleichen lohnt sich allemal.