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Gepäckverlust im Urlaub: Hausratsversicherung kommt häufig für Schaden auf

Wer seine Siebensachen im Urlaub vor Klau im Hotelzimmer oder Diebstahl im Ferienhaus absichern will, braucht nicht unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung abzuschließen. Oft deckt auch die Hausratversicherung Schäden aus Einbrüchen in der Unterkunft ab.

  • Versicherungsschutz bei neueren Policen: Bei Verträgen, die ab 1992 abgeschlossen worden sind, lohnt ein Blick in die Versicherungsunterlagen. In der Regel sind darin Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal bis zu 10.000 Euro mitversichert. Dieser Passus gilt weltweit. Versicherte sollten rechtzeitig vor Ferienbeginn prüfen, ob und zu welchen Konditionen ein solcher Schutz besteht.
  • Hausratversicherung auf Reisen hat auch Grenzen: Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt nur, wenn Langfinger ins Feriendomizil gewaltsam einsteigen. Greifen Diebe auf der Straße oder im Restaurant zu, hält sich die Versicherung bedeckt. Und auch Besitzer von Wohnmobilen können nach einem Bruch nicht auf Schadensersatz pochen.
  • Schutz bei anderen Gefahren: Die Hausratversicherung springt jedoch ein, wenn Gepäck und Wertsachen, die sich in der Unterkunft befinden, durch Sturm oder Hagel beschädigt werden. Auch für Verluste durch Brand und Raub am Urlaubsort kommt die Assekuranz auf.
  • Schaden sofort melden: Die Versicherungsgesellschaft zahlt nur, wenn ihr ein Schaden unverzüglich in allen Einzelheiten gemeldet wird. Ein Einbruchdiebstahl muss außerdem sofort bei der örtlichen Polizei angezeigt und dort schriftlich bestätigt werden. Ohne diesen Nachweis kommt die Assekuranz nicht für entwendete Utensilien auf.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link196665A.html