Wer von TV-Winner eine Rechnung über 60 Euro für ein Zeitschriftenabonnement bekommt, sollte nicht ungeprüft zahlen. Bei der Verbraucherzentrale mehren sich die Anfragen Betroffener, die ein Abonnement bezahlen sollen, obwohl sie sich keines Vertragsabschlusses bewusst sind. Bei manchen von ihnen wird die Forderung mittlerweile durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht. Auch wer ein solches Schreiben erhalten hat, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte zunächst die Zahlung verweigern. Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale hilft, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
Im Internet lockt TV Winner Surfer mit einem kostenlosen Gewinnspiel, bei dem ein Smart ausgelobt wird, zur Dateneingabe. Wer sich darauf einlässt, geriet bisher - ohne es zu merken - in eine Bestellfalle. Die Eingabe der geforderten Daten, ein "Häkchen" und ein Klick – daraus soll TV-Winner Zeitschriften-Abonnementverträge gemacht haben. Die betroffenen Surfer wissen nichts von einem Abo - auch dann nicht, wenn sie die Teilnahmebedingungen genau studiert haben. Der Internetseite fehlte zunächst jeder Hinweis auf Vertrag und Zahlungspflicht. Erst nach Eingabe der vollständigen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon und E-Mail) fanden Betroffene den Hinweis auf das kostenpflichtige Abonnement. Diejenigen, die die Prozedur hier abbrachen, berichteten, dass sie dennoch als Abo-Kunde zur Kasse gebeten wurden.
Auf diese Weise kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande, mit dem eine Forderung begründbar wäre. Verbraucher, die eine Rechnung von TV Winner erhalten haben und sich keines Vertragsabschlusses bewusst sind, sollten die Zahlung zunächst verweigern und von dem Unternehmen schriftlich den Nachweis eines wirksamen Vertrages verlangen. Das dürfte dem Unternehmen schwer fallen.“ Mit dem anhängenden Musterbrief der Verbraucherzentrale zum Download können betroffene Verbraucher sich wehren.
Inzwischen hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht Berlin (Az.:103 0 9/05) eine einstweilige Verfügung erwirkt, die von TV Winner anerkannt wurde und damit rechtskräftig ist. Deshalb können Interessenten nun wählen: ob sie sich nur am Gewinnspiel beteiligen oder zusätzlich auch ein Test-Abo haben möchten.


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