Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel.
Durch den Verkauf der Wasserwerke an private Investoren möchten offensichtlich einige Kommunen ihren Haushalt entlasten, aber die Verbraucherzentrale des Saarlandes mahnt: Nur eine Trinkwasserversorgung in öffentlicher Verantwortung garantiert den Verbrauchern bestmögliche Qualität. Nur wenn die Wasserwerke als Eigenbetrieb einer Kommune organisiert sind oder die Kommune als Gesellschafter eines privatrechtlich geführten Wasserwerkes auftritt, haben die Verbraucher Mitspracherechte über die gewählten Gremien.
Denn Gemeinde- und Stadträte können nur dann bestmöglichen Trinkwasserschutz durchsetzen, wenn sie darüber entscheiden können. Die Gefahr ist einfach zu groß, dass private Unternehmen außerhalb der öffentlichen Kontrolle aus Kostengründen die gesetzlich zulässigen Schadstoffbelastungen bis zur Obergrenze ausnutzen werden.
Darüber hinaus können die Verbraucher über die gewählten Gremien durchaus Einfluss auf den Wasserpreis nehmen. Hierzu bedarf es nicht zwingend der Liberalisierung. Zudem würde bei einem Verkauf der Wasserwerke an einen privaten Investor vor Ort ein öffentliches Monopol nur durch ein privates Monopol ersetzt werden.
Trinkwasser ist leitungsgebunden. Der Aufbau eines effektiven Wettbewerbs ist damit schwierig, wenn nicht unmöglich. Der Verbraucher hat zu Recht Anspruch auf eine qualitativ hochstehende Versorgungsstruktur.
Folgen der Kommerzialisierung durch Verkauf der Wasserwerke
Erwartungen, die an den Verkauf gestellt werden, sind häufig auf eine Senkung der Abgabepreise gerichtet. Es wird in Aussicht gestellt, dass privatwirtschaftlich operierende Betriebe kostenbewusster arbeiten würden als die öffentliche Hand und damit die Preise für Endverbraucher auch in einem Monopolmarkt automatisch günstiger werden könnten. Bei dieser Schlussfolgerung hat die Verbraucherzentrale Bedenken. Denn in der Regel streben solche privatwirtschaftlich operierende Betriebe eine möglichst hohe Rentabilität an. Ein wettbewerbsbedingter Preisdruck besteht nicht. Problematische Wassergewinnungsanlagen werden eher aufgegeben. Wasser von schlechter Qualität wird u.U. durch Verschnitt mit besserem Wasser verkehrsfähig gemacht.
Sollten dennoch regionale kleinere Verbundnetze geschaffen werden können, in die auch ein weiterer Anbieter einspeisen kann, um die Monopolstellung der Gebietsversorger aufzuheben, dann sind aufgrund der längeren Transportwege Verkeimungen nicht mehr auszuschließen. Desinfektionen durch Chlorungen wäre damit erforderlich. Zudem können im Störfall (z.B. Wasserrohrbruch) weit mehr Haushalte als bisher durch verschmutztes Wasser beeinträchtigt werden. Falls das Leitungswasser nicht mehr zum Verzehr geeignet ist, müsste Wasser abgepackt gekauft werden, um wie gewohnt Kaffee und Tee zubereiten zu können. Dann würde das Kochen mit Sicherheit deutlich teurer werden.
Daher ist die Verbraucherzentrale im saarländischen „Zukunftsbündnis Wasser“ der Auffassung: Trinkwasser muss in öffentlicher Hand bleiben.
Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V., Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 500890, 21.03.05
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