Der Kampf um die Kunden auf dem Telekommunikationsmarkt treibt immer wieder seltene Blüten.
Die Verbraucherzentrale steht mit ihren Beratungsstellen den Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um unlautere Werbemethoden geht.
Immer wieder treffen diesbezüglich bei der Verbraucherzentrale Reklamationen ein.
Doch nun ist selbst eine gestandene Beraterin der Verbraucherberatung Opfer der unnachgiebigen Werbemethoden geworden.
Eine Kollegin erhielt privat einen Anruf, von einer Dame, die sich als Mitarbeiterin der Telekom ausgab.
Die Anruferin machte sie darauf aufmerksam, dass sie mit dem teuersten Tarif der Telekom telefonieren würde und unterbreitete ihr ein alternatives Angebot.
Bei der Gelegenheit wies die Kollegin aus der Verbraucherberatung die Dame am anderen Ende der Leitung darauf hin, dass sie bei der Verbraucherzentrale tätig ist und dass zur Zeit Beschwerden von Verbrauchern vorliegen, die lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hätten und trotzdem eine Auftragsbestätigung zur Tarifumstellung erhielten.
Die Mitarbeiterin machte dementsprechend auch noch mal deutlich, keine Tarifumstellung zu wünschen. Lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zur weiteren Prüfung erteilte sie ihre Genehmigung.
Gesagt, getan...und so dachte sich die Beraterin im Sinne des Verbraucherschutzes ihr Handeln untermauert zu haben.
Nur hat sich die Werberin anscheinend überhaupt nicht davon beeindrucken lassen, denn wenige Tage später erhielt die Familie die Auftragsbestätigung eines Tarifwechsels.
Schriftlicher Widerspruch sollte nun Abhilfe verschaffen und so erhielt die Familie wieder eine Bestätigung einer Tarifumstellung, die die Umstellung auf den vorherigen Tarif beinhaltete. Doch wer jetzt zufrieden aufatmen wollte, hatte weit gefehlt.
Nur wenige Tage später meldete sich, an einem Sonntag, eine - niemals beantragte T-NetBox. Diese T-NetBox meldete sich an diesem Tag mindestens 19 Mal und am nächsten Tag gingen die Freuden weiter, so dass nur noch das Ziehen des Telefonkabels schnelle Abhilfe versprach.
Eine andere Verbraucherin berichtete, ihr Vater sei von einem Vertreter der Firma StarCom aufgesucht worden.
Die Tochter hatte ihren Vater in vorgehenden Gesprächen immer daraufhingewiesen, sich nicht auf Haustür- oder Telefongeschäfte einzulassen und so wies der Vater den Vertreter auch schon an der Hautür ab. Zu einem Vertragsabschluß kam es demnach nicht.
Umso überraschter war der 85jährige Herr, als er trotzdem, zunächst von StarCom und einen Tag später auch von seinem Telefonbetreiber ein Schreiben erhielt, dass die Telefonate nun im Preselectionverfahren über den gewählten Anbieter geleitet werden.
Mit Hilfe der Tochter wurde daher ein Widerspruch an diesen alternativen Telefonanbieter
gesandt und der Nachweis eines Vertrages angefordert.
Doch in der dann zugesandten angeblichen Vertragskopie stimmte nach Aussage der Tochter weder das Geburtsdatum, noch war es die Unterschrift des Vaters.
Dies sind nur Auszüge von Beispielen von Reklamationen, die der Verbraucherzentrale bekannt werden.
Dabei scheint es auch zu Vertragsabschlüssen zu kommen, obwohl die Verbraucher einem Vertrag nicht zugestimmt haben, so Silke Schröder, Beraterin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V.
Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes hat dem Verbraucher viele Vorteile, wie günstigere Telefonate gebracht.
Allerdings treten auch zunehmend die Auswüchse dieser Freiheit zu Tage, der aus Sicht der Verbraucherzentrale auf den zunehmenden Konkurrenzdruck der Unternehmen zurückzuführen ist.
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