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Gerade Menschen mit weniger Geld in der Tasche werden oft von Leasingangeboten angelockt. Die monatlichen Raten sind zwar häufig niedriger als bei einem Kredit oder Ratenkauf. Interessenten sollten sich davon aber nicht blenden lassen. Denn im Unterschied zum Kredit haben Verbraucher beim Leasing meist höhere Gesamtausgaben. Zudem wissen manche nicht, dass sie in der Regel nicht Eigentümer der geleasten Sache werden.
Der Effektivzins für ein geleastes Heimkino etwa mit einer monatlichen Rate von 119 € und einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren kann in Einzelfällen mehr als 30 Prozent pro Jahr betragen. Auch Autofahren auf Pump kann teuer sein. Hier ärgern sich Verbraucher oft über eine zu hoch angesetzte Berechnung des Restwertes des geleasten Pkw. Probleme bereiten außerdem Abnutzungserscheinungen des zurückgegebenen Fahrzeuges bei Vertragsende. Dann suchen einige Händler akribisch nach kleinen Kratzern, die sie dem Verbraucher noch teuer in Rechnung stellen.
Kündigung des Leasingvertrages ist nicht immer wirksam
Wer in Zahlungsschwierigkeiten kommt und mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug gerät, muss - wie beim Verbraucherkredit - mit einer Kündigung des Vertrages rechnen. Der Leasinggeber darf zudem fristlos kündigen, wenn er den Verbraucher vorab ordnungsgemäß und erfolglos gemahnt und die Kündigung wirksam angedroht hat. Dann kann er auch Ersatz für den Schaden verlangen, der ihm durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht. Fordert der Leasinggeber allerdings auch nur geringfügig mehr als erlaubt zurück, ist die Kündigung regelmäßig unwirksam. Auch wenn der Verbraucher den rückständigen Betrag fristgemäß und vollständig bezahlt, darf der Leasinggeber den Vertrag nicht kündigen.


