Gewinnspielveranstalter werden immer raffinierter und trickreicher. Geworben wird mit großen oder kleinen Geldbeträgen, Wertgutscheinen oder auch Reisegutscheinen.
Doch oftmals haben die in Aussicht gestellten Gewinne nur das Ziel, die Geldbörse des Verbrauchers zu schmälern.
Ein ganz einfacher, aber anscheinend lohnender Trick: Man bittet um vorherige Zahlung von Gebühren für Verpackung und Versand.
So erging es auch Herrn W. aus Großrosseln. Herr W. hat nach seiner Aussage vor gut einem Jahr 10,- Euro für die Anforderung des ausgelobten Gewinnes in einen Briefumschlag gesteckt. Den Gewinn hat er bis heute nicht erhalten, dafür aber seit dieser Zeit ca. 20 weitere Gewinnerschreiben der gleichen Firma erhalten.
Das nun letzte Schreiben der Firma LM Zahlungen liegt der Verbraucherzentrale vor: Hier wird eine Gebühr von 20,- Euro zur Freigabe der Preiszuteilung eingefordert.
Aber aufgepasst: Die Gewinnspiele sollten immer genau durchleuchtet werden. Wer genau hinschaut sieht, dass es sich um ein Preisspiel handelt. Im Preis-anforderungsformular soll noch eine Lösung ermittelt werden: 15+6=....
Auch das Kleingedruckte auf der Rückseite sollte nicht übersehen werden. Danach handelt es sich um ein fortlaufendes Spiel, dessen Schlussdatum mit 09.09.06 angegeben ist. Auch wenn dem Teilnehmer kein Formfehler unterläuft, ist immer noch nicht sicher, dass es der Gewinner sein wird.
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. kann nur vor der Zahlung einer Vorkasseleistung warnen.
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