Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

10.03.2005
Von einem Gewinn zu einem Risikovertrag
Reisegewinn von Tiroler Tours, Buchungsbestätigung von VHS-Reisen, Sicherungsschein von einem dritten unbeteiligten Reiseveranstalter

Schon Ende letzten Jahres sind zahlreiche Saarländer von der Fa. Tiroler Tours angeschrieben worden. Infolge eines Preisausschreibens habe man eine Reise in die Toskana/Italien oder wahlweise an den Plattensee/Ungarn gewonnen. Man konnte einen Termin im April 05 oder im Oktober 05 wählen. Nach genauem Studium der Mitteilung erkannten viele Betroffene bereits die Grenzen des Gewinns: Er gilt nur für eine Person, ohne Halbpension, ohne Ausflugsprogramm. Aus Sicht der Verbraucherzentrale handelt es sich hier weniger um einen Gewinn, vielmehr um ein Angebot zur Buchung einer Reise, da in der Mehrzahl der Fälle die zweite Person kostenpflichtig hinzu gebucht wird. Die einwöchige Toskana-Reise kostet für die zweite Person 485,22 Euro. Reiselustige Menschen, die glaubten, zumindest ein günstiges Angebot bekommen zu haben und deshalb buchten, erhielten eine Buchungsbestätigung von der Firma VHS-Reisen mit Zahlkarte. Dieser Bestätigung fehlte allerdings der Sicherungsschein. Der Sicherungsschein ist wichtig, damit die Reisenden im Konkursfall nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Der Gesetzgeber hat sogar den Inhalt des Sicherungsscheins eindeutig geregelt. So muss der Schein Name, Anschrift und Telefonnummer der Bank oder Versicherungsgesellschaft enthalten, die die Kundengelder absichert, damit die Reisewilligen unkompliziert nachfragen können, ob es sich um einen Original Sicherungsschein handelt.
Im vorliegenden Fall hatte VHS-Reisen auf Verlangen dem Kunden einen Sicherungsschein zugesandt, der gar nicht zugunsten von VHS-Reisen ausgestellt ist, sondern eine dritte unbeteiligte Firma als Reiseveranstalter bezeichnet. Im Erstfall ist damit der Reisepreis nicht abgesichert.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale davon ab, den Reisepreis zu bezahlen, wenn kein ordentlicher Sicherungsschein ausgehändigt wird.

Fragen zu Gewinnen und Reisebuchungen beantwortet die Verbraucherzentrale montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer: 0681 500890.

Saarbrücken, den 10.03.05


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link233712A.html