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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

15.03.2005
Strompreisen die Stirn bieten – Versorger wechseln
Bei steigenden Strompreisen, brauchen die Kunden nicht nur zu protestieren, sondern können handeln und sich tatsächlich einen günstigeren Anbieter suchen

Nachdem Anfang 2005 die Gaspreise im Saarland erheblich gestiegen sind – um bis zu 8% für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh, sind die Strompreise etwas in Vergessenheit geraten. Bei den Gaspreiserhöhungen hat die Verbraucherzentrale des Saarlandes die Empfehlung gegeben, dem Versorger zumindest den Vorbehalt der Rückforderung mitzuteilen. Zu diesem Zweck wurde ein Musterbrief zur Verfügung gestellt. In der dazugehörigen Pressemitteilung hatte die Verbraucherzentrale erläutert, dass bei übermäßiger Gaspreiserhöhung die Möglichkeit besteht, in einer Klage gerichtlich feststellen zu lassen, ob die Preiserhöhung der Billigkeit gemäß § 315 BGB entspricht. Die Möglichkeit, den Versorger zu wechseln, gibt es für Gaslieferverträge leider noch nicht.
Mit den Strompreiserhöhungen verhält es sich anders. Die Versorger hatten schon Anfang 2004 mit Preiserhöhungen von bis zu 10 % und mehr zugeschlagen. Etlichen Verbrauchern ist die ein ganzes Jahr zurückliegende Preiserhöhung erst Anfang dieses Jahres mit der neuen Rechnung bewusst geworden. Schon im Januar 2004 hat die Verbraucherzentrale des Saarlandes in einer viel beachteten Pressemitteilung auf das Problem aufmerksam gemacht und unter anderem die Energie- und Stromsparberatung angeboten. An der Preissteigerung im letzten Jahr gemessen, scheinen die Strompreiserhöhungen beispielsweise bei Energis und bei Energie SaarLorLux Anfang 2005 um 4 bis 5,5 % gering zu sein. Bei steigenden Strompreisen, brauchen die Kunden nicht nur zu protestieren, sondern können handeln und sich tatsächlich einen günstigeren Anbieter suchen. Ein Durchschnittshaushalt im Saarland kann ca. 30 € jährlich sparen, auch wenn er bereits die preiswerteste Vertragsvariante seines regionalen Anbieters gewählt hat.
Gute Hinweise zu günstigen Stromanbietern finden Verbraucher im Internet unter Link öffnet in neuem Fensterwww.verivox.de.
Allerdings rät die Verbraucherzentrale von Verträgen ab, wenn die Jahreskosten im Voraus bezahlt werden sollen.
Verbraucher, die keinen Zugang zum Internet haben, können sich von der Verbraucherzentrale günstige Versorger heraussuchen lassen. Die Beratung zum Thema Stromverträge ist kostenpflichtig. Ein ausführliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0681 50089-0 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung zur Energie- und Stromeinsparberatung kann unter der Telefonnummer 0681 50089-15 erfolgen sowie in den Verbraucherberatungsstellen in Dillingen (06831 976565) und Merzig (06861 5444).

Saarbrücken, den 15.03.05



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link233722A.html