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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

06.05.2005
Abteilung Gewinnerbetreuung lässt nicht locker
- wo liegen die Fallstricke ?

Gewinnervergabe-Firmen lassen manchmal nicht von Ihren Gewinnern ab, um in Aussicht gestellte Gewinne verteilen zu wollen.
Aber was gibt es für den Verbraucher zu gewinnen und welche Fallstricke können in einer Gewinnmitteilung eingebracht sein ?
So schreibt die Abteilung Gewinnerbetreuung einer Versandhandels GmbH aus Klagenfurt (Österreich) in einer Mitteilung:
„Schon zweimal ist in den letzten 14 Tagen Post an Sie rausgegangen – aber leider haben Sie sich bis heute nicht bei uns gemeldet. Ich kann nur hoffen, dass Sie nicht erkrankt oder sonst unpässlich sind......das würde Ihr Nichtantworten zwar erklären, mir aber sehr leid tun !! In diesem Fall meine besten Genesungswünsche !!“
....und so geht es weiter in dem Schreiben, auch ein Nachrücker aus dem gleichen Ort sei schon parat, wenn jetzt keine Antwort erfolge.
Dabei geht es um eine Wert-Jackpot-Vergabe von 2.229 Euro.
Der Gewinn muss gemäß den Vorgaben freigeschaltet werden, sonst könne kein Gewinn übergeben werden.
Man kann sich auch schriftlich melden, aber um unnötigen Schriftwechsel und eventuellen Missverständnissen vorzubeugen und wegen der Frist von 5 Tagen wird in hervorgehobenen, großem Druck die Gewinnüberstellungs-Telefon-Nummer mit Direkt-Durchwahl gepriesen.
Dabei handelt es sich um eine 01908-Nummer zu 1,86 Euro/Minute.
In dem Anschreiben erfolgt noch eine letzte Bitte: “Nach der telefonischen Freischaltung vernichten Sie bitte Ihre geheimen Unterlagen, damit Ihre persönliche Berechtigungs-Nummer nicht in fremde Hände kommt.“
Wer als glücklicher Gewinner nun nicht die Telefonleitung genutzt hat, erhält einen Monat später ähnlich aufgemachte Post des gleichen Absenders, die jedoch als Sonderziehung bezeichnet wird.
Wo sind nun die Fallsticke des Gewinnspiels. Hier sind es gleich mehrere, so die Verbraucherzentrale.
Eine Wert-Jackpot-Vergabe heißt nichts anderes, als dass wieder eine Verlosung um Anteile des ausgelobten Gewinns erfolgt und mit der Bezeichnung „Wert“ behält sich der Veranstalter vor, auch Sachpreise auszukehren.
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale ist es auch schon vorgekommen, das Wertpreise eine Art Anrechnungsgutschein auf angebotene höherpreisige Waren darstellten.
Auch ist eines ganz sicher, der Veranstalter verdient an den Anrufen zu der kostenpflichtigen 0190-Nummer.
Aus den auf der Rückseite in kleingedruckter Form präsentierten Teilnahmebedingungen und Gewinnabrufregeln lässt sich zudem entnehmen, dass der Teilnehmer der Speicherung seiner persönlichen Daten zu Informations-, Angebots- und Werbezwecken des Versandhandels oder für andere Marketingmaßnahmen gegen jederzeitigen Widerruf zustimmt.
Im Klartext heißt das: Verbraucher sollten damit rechnen, sich in Zukunft, mit Werbung jeglicher Art auseinandersetzen zu müssen.
Auch wird aufgeführt: „Diese Aktion wird zum Zweck der Gewinnung von neuen Kunden und Interessenten durchgeführt.“
Vordergründiges Ziel ist also nicht die Gewinnausschüttung, sondern die Kundengewinnung.
Und zum guten Schluss:
Verbraucher brauchen sich aber gar keine Gedanken über mögliche Gewinnausschüttungen zu machen, auch einen Widerspruch gegen die Speicherung und Verwendung der Daten kann man getrost vergessen. Denn wurde der Rat des Gewinnspielbetreibers beherzigt und nach dem Anruf unter der 0190-Nummer die Unterlagen vernichtet, hat man als ausgelobter Gewinner nichts mehr in der Hand, so die Verbraucherzentrale.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link233812A.html