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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

23.05.2005
Zeitschriftenwerbung am Telefon
Den Gewinn können Sie sich an den Hut stecken

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich die Beschwerden über unerbetene Anrufe. Eine freundliche Stimme verkündet heiter, man habe zwei Reisegutscheine gewonnen. Wenn man diese beiden Reisegutscheine im Wert von 200,- € haben möchte, brauche man nur eine Zeitschrift zu bestellen. Steht dann noch eine Zeitschrift zur Auswahl, die man sich ohnehin regelmäßig am Kiosk kauft, fällt die Entscheidung für das Abonnement leicht. Bei der Einlösung der Gutscheine könne man unter 1000 angebotenen Reisen wählen.
Also sagt man zu und freut sich auf das Werbegeschenk.
Bei genauerer Betrachtung fällt der Gewinn allerdings viel magerer aus, als die Abonnenten ursprünglich glaubten: Die Reisegutscheine waren nicht je 200,- € wert, sondern zusammen. Die Empfänger konnten auch nicht aus einer großen Zahl günstiger Reisen wählen und sich die Gutschrift anrechnen lassen. Es waren nur zwei Reisen bis 500,- € im Angebot. Die anderen Angebote waren in höheren Preisklassen, so dass die Gutschrift im Zweifelsfall nicht mehr wert ist als beispielsweise ein Frühbucher- oder Last-Minute-Rabatt.
Einen solchen Gewinn können die Zeitschriftenwerber sich an den Hut stecken.

Durch derartige Anrufe nutzen die Firmen eine Lücke im Gesetz: Das 14-tägige Widerrufsrecht, das im Allgemeinen für Fernabsatzverträge, also auch telefonisch abgeschlossene Verträge gilt, sieht die Ausnahme für Zeitschriftenbestellungen vor.

Seriöse Firmen, die nichts zu verbergen haben, gewähren ihren Kunden dennoch ein Widerrufsrecht, weil sie nicht ausschließen können, dass die Mitarbeiter der Call-Center zu blumige Versprechen machen und die Verträge deshalb anfechtbar werden. Darüber hinaus sind die unerbetenen Anrufe wettbewerbsrechtlich nicht erlaubt.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes rät, nach telefonischen Zeitschriftenbestellungen die erste Zusendung genau unter die Lupe zu nehmen und die Widerrufsbelehrung zu suchen. Falls man die Zeitschrift nicht beziehen möchte, soll die Widerrufserklärung per Einschreibebrief an die Adresse geschickt werden, die in der Widerrufsbelehrung genannt ist.

Für weitere Fragen zu Fernabsatzverträgen und Zeitschriftenkündigungen steht die Verbraucherzentrale montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr unter der Tel.-Nr. 0681 50089-0 zur Verfügung.

Saarbrücken, den 23.05.05


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link233822A.html