Der Verbraucherzentrale des Saarlandes sind Fälle bekannt geworden, in denen ein Gewinn in Höhe von 15.000,- € versprochen worden ist. Die Firma „HR Zahlungen“ mit holländischer Postfach-Adresse berechnet allerdings eine Anforderungsgebühr in Höhe von 15,- €. Diese Gebühr soll im Voraus bezahlt werden.
Auf der Rückseite der Gewinnmitteilung sind so genannte Wettbewerbsbedingungen abgedruckt. Hier ist die Rede von Sponsoren und Warenpreisen. „Der Warenpreis muss wie angeboten angenommen werden. Es wird kein Alternativprodukt angeboten.“ Es sind auch Termine genannt: Man soll bis zum 30.09.06 teilnehmen. Angekündigt wird ein zweites Preisrätsel (genannt „Tiebreaker-Rätsel“), das wahrscheinlich wieder mit einer Anforderungsgebühr verbunden ist.
Das erste Rätsel, das es zu lösen gilt, ist übrigens kinderleicht und lautet:
10 + 5 = ______
Es bleibt offen, ob nur zwei oder mehr Rätselrunden durchgeführt werden. Schließlich heißt es: „Die Wettbewerbszahlung von 15.000 € wird innerhalb von 15 Tagen ab dem Schlussdatum 30.12.06 ausbezahlt.“ Damit räumt die Firma „HR Zahlungen“ sich selbst genügend Zeit für mehrere Rätselrunden ein. Interessierte Verbraucher müssen den Organisatoren dann voraussichtlich mehrfach die Anforderungsgebühren in Höhe von 15,- € bezahlen. Das letzte Rätsel könnte quasi unlösbar schwer sein. Es bleibt somit fraglich, ob der Gewinn überhaupt ausgeschüttet wird.
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes rät, sich reiflich zu überlegen, auf diese Gewinnmitteilung, die im Grunde ein Spielangebot darstellt, einzugehen.
Saarbrücken, den 16.06.05
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