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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

06.07.2005
Nach dem Verwählen kam die „dicke“ Rechnung

Wem ist es nicht schon mal passiert ? Man wollte ein bestimmtes Telefonat führen und hat dabei eine falsche Taste erwischt. Doch spätestens wenn der Irrtum bemerkt wird, legt man den Hörer auf.

Auch dem 14jährigem Sohn von Herrn L. erging es nicht besser, doch diese „Tat“ blieb nicht ohne Folgen.

Der 14jähige wollte über das Handy seines Vaters eine Freundin in Hamburg ebenfalls auf dem Handy anrufen. Dabei vertippte sich der Filius und landete bei einer Hamburger Firma.
Nur Pech, denn ausgerechnet diese Firma bietet einen erotischen Telefonservice an und so folgte nun der Ärger.
Der 14jährige hatte sofort erschrocken aufgelegt, nachdem er am anderen Ende ein „Hey Du“ hörte.
Eine Viertelstunde später erhielt er einen Anruf, man bräuchte die Adresse, um sich das Telefonat bestätigen zu lassen. Man ließ sich dass Alter nennen. Wahrheitsgetreu
gab der Sohn sein Alter an, woraufhin er nach der Adresse seines Vaters bzw. seiner Mutter gefragt wurde.
Wenige Tage später traf dann eine Rechnung über 49,- Euro beim Vater ein.
Dieser wandte sich ratsuchend an die saarländische Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes weist daraufhin, dass minderjährige Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig sind und daher für einen Vertragsabschluß außerhalb des Rahmens ihres Taschengeldes, die Zustimmung der Eltern benötigen.
Außerdem kommt durch bloßes Verwählen bei einer Handy- oder Festnetznummer kein Vertrag zustande.
Derartige Überraschungen sind zwar Einzelfälle, die aber immer mal wieder bekannt werden.

Doch solche Rechnungen haben wahrscheinlich auch schon manchen Familien so oder so Kopfzerbrechen bereitet. Die Verbraucherzentrale erreichen immer wieder Nachfragen von besorgten Eltern die Rechnungen über Telefondienstleistungen erhalten. Die Rechnung lautet dann z.B. auf „30 Tage Pauschale Tel. Unterhaltung“.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite der Rechnung fällt unter diese „Telefonische Unterhaltung“, z.B. Telefonische Lebensberatung, Telefonische Tarot-Dienste usw.

Verbraucher denen ebenfalls solche Rechnungen ins Haus flattern, können bei der Verbraucherzentrale einen Termin zur Beratung vereinbaren, Tel.: 0681/50089-0.
Die Beratungen sind kostenpflichtig. Für Arbeitskammermitglieder trägt die Arbeitskammer die Gebühr.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link233872A.html