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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

12.07.2005
Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln – zweifelhafte Werbung täuscht Verbraucher!
Als Wundermittel angepriesene Nahrungsergänzungsmittel zur angeblichen Linderung von Krankheiten boomen.

Ob per Zeitungsanzeige, Postwurfsendung oder übers Internet: Als Wundermittel angepriesene Nahrungsergänzungsmittel zur angeblichen Linderung von Krankheiten boomen. Wen beim Blick auf Anzeigen für geheimnisvolle Pflanzenextrakte, wieder entdeckte alte Heilpflanzen und Spezialzubereitungen asiatischer Lebensmittel Argwohn überkommt, der liegt meist richtig. Wer sich nicht ganz so sicher ist, sollte sich an den Hinweisen der Verbraucherzentrale Saarland orientieren. Typische Werbestrategien sehen so aus:
Das Mittel ...
 bekommt durch wiederholten Hinweis auf seine Herkunft aus exotischen Regionen (etwa Regenwald, Himalaya, kleine karibische Insel) besondere Attraktivität,
 wirkt angeblich gegen eine Vielzahl verschiedener Erkrankungen, beispielsweise Akne, Aids, Diabetes, Krebs, Neurodermitis, Rheuma,
 hilft scheinbar, wo die Schulmedizin versagt (hat), speziell in ausweglosen Situationen, bei unheilbaren Krankheiten,
 lindert angeblich die Nebenwirkungen der Verfahren, die die Schulmedizin gegen die spezielle Krankheit einsetzt,
 soll besonders wirksam sein. Als Beweis werden umfangreiche Erfahrungsberichte herangezogen, oft gar nicht existierende Ärzte oder Professoren zitiert. Nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien oder entsprechende Literaturquellen werden nicht genannt,
 wird als "ganz natürlich" angepriesen und frei von Risiken und Nebenwirkungen,
 wird nicht in Drogeriemärkten oder Apotheken verkauft
 wird schon seit Jahren/Jahrzehnten/Jahrhunderten in außereuropäischen Ländern verwendet, ohne offiziell anerkannt zu sein,
 ist so erfolgreich, dass unverständlich bleibt, warum keine Zulassung als Arzneimittel existiert. (Als Begründung folgt meist, dass auf Pflanzen keine Patente angemeldet werden können).

Und wer sich jetzt immer noch im Unklaren darüber ist, ob er bestellen sollte oder nicht: Besondere Vorsicht ist nötig, wenn der Vertreiber nicht in Deutschland sitzt – Geld-zurück-Garantien und Schadenersatz bei durch das Mittel verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind nur schwer einklagbar.
Weitere Fragen beantwortet die Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale des Saarlandes, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681/50089-0.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link233932A.html