Jeder Autobesitzer muss sie haben, die KFZ-Haftpflichtversicherung.
In der Regel kann diese Versicherung zum Ende des Jahres gekündigt werden.
Die Kündigung muss bei der Versicherungsgesellschaft bis zum 30.11.05 eingegangen sein.
Das Kündigungsschreiben sollte sicherheitshalber mit Einschreiben und Rückschein versandt werden, so erhält der Versicherte auch gleich einen Nachweis, dass die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist.
Auf dem Versicherungsmarkt findet sich eine für den Verbraucher oftmals verwirrende
Tarifvielfalt.
Der Beitrag für eine KFZ-Haftpflichtversicherung bestimmt sich nicht nur über die Schadensfreiheitsklasse, den PKW und die regionale Zugehörigkeit sondern auch über spezielle individuelle Gegebenheiten wie z.B. Jahreskilometerleistung und die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen.
Auch spezielle zusätzlich angebotene Leistungsmerkmale, wie die Erstattung von Marderbiss-Kosten können für den einzelnen Versicherten wichtig sein.
Um einen Durchblick in den Dschungel der Tarife zu ermöglichen bietet die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. eine computergestützte Auswertung an.
Die Auswertung umfasst auf Wunsch auch eine Teil- und Vollkaskoversicherung.
Für die Anfrage zur Auswertung sollten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bereit liegen, so dass die zur Berechnung erforderlichen Daten schnell angegeben werden können.
Schon am Telefon kann man das Ergebnis erhalten und zudem erhalten die Verbraucher die Auswertung schriftlich. Diese liegt in der Regel spätestens eine Woche nach dem Telefonat im Briefkasten.
Die KFZ-Versicherungsanfragen können montags bis donnerstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 09001/774443 (1,75 Euro/Min.) gestellt werden.
Außer den Telefongebühren, die im Durchschnitt bei ca. 10 Euro pro Beratung liegen, fallen keine weiteren Kosten an.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
