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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

18.08.2005
Vogelgrippe: Infektionsrisiko durch Lebensmittel?
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Geflügelpest im Lebensmittelbereich

Da der hochansteckende Virus sich zur Zeit weltweit verbreitet und innerhalb weniger Monate Tausende von Kilometern überwunden hat, raten die Bundesbehörden allen Verbrauchern den Kontakt mit möglicherweise infizierten Tieren unbedingt zu meiden. Die Vogelgrippe (auch Geflügelpest genannt) kann alle Arten von Vögeln infizieren. Gefährdet sind vor allem Hühner, Puten, Fasane, Perlhühner und Wildvögel. Wasservögel und Tauben sind seltener betroffen, Säugetiere gelten als nicht empfänglich.


Für Reisende gilt: Urlauber können sich anstecken oder ohne Ihr Wissen Erreger einschleppen. Daher sollte ein direkter Tierkontakt unbedingt vermieden werden, z.B. auf den Besuch von Märkten mit Verkauf von lebendigem Geflügel oder Tierfarmen verzichten. Besonders infektiös sind Ausscheidungen der Tiere, sprich Kot, Speichel oder Staub, der beim Scharren aufgewirbelt wird.

Kann man noch asiatisch essen gehen?
Bisher haben sich ca. 100 Menschen beim direkten Kontakt mit erkranktem Geflügel angesteckt, eine Infektion über Lebensmittel ist noch nicht bekannt geworden. Vorsichtshalber sollten Sie darauf achten, dass bei Geflügelgerichten das Fleisch gut durchgegart ist, z.B. sollte Hühnerfleisch am Knochen nicht mehr blutig oder halbroh sein. Ein Schnitzel sollte nicht nur halb durchgebraten werden.

Wie geht man mit Geflügelfleisch aus Asien in der Küche um?
Über 60°C erhitztes Geflügelfleisch gilt als sicher, denn Braten und Kochen töten den Virus ab, daher sind erhitzte Lebensmittel als unbedenklich für eine Influenzaübertragung anzusehen. Das Einfrieren zerstört das Virus allerdings nicht.

Was ist mit Deutschem Geflügel?
Bisher gibt es in Deutschland und Europa keine Erkrankungen und somit auch keine infizierten Geflügelprodukte.


Gelangen erkrankte Tiere nach Deutschland?
Seit 2004 besteht ein EU- Importverbot für frisches Geflügelfleisch aus Thailand, Vietnam, Korea und Japan. Auch die Einfuhr von unerhitzen Geflügelprodukten, z.B. Federn aus den betroffenen Ländern, ist verboten.

Saarbrücken, 18.08.05

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link234132A.html