immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Mitteilungen von Verbrauchern, über unlautere Werbeanrufe von Telekommunikationsfirmen.
Anscheinend hat der harte Wettbewerb unter den Telekommunikationsfirmen zu diesem unlautere Verhalten, noch eine weitere Variante hervorgerufen.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen Verbraucher berichten, dass ihnen sozusagen ein Vertrag bei einem Fremdanbieter untergejubelt wurde.
In der Regel erhalten die Verbraucher zunächst einen Anruf und obwohl sie keinem Vertrag zugestimmt haben, bekommen sie eine Auftragsbestätigung zugesandt
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Auch Herr H. kam zur Verbraucherberatung und erkundigte sich, was zu tun sei.
Herr H. bekam von einer Telekommunikationsfirma sogar eine Auftragsbestätigung zugesandt, obwohl er zuvor keinen Kontakt zu dieser Firma hatte und sich auch keines vorhergehenden Anrufes bewusst ist.
Verbraucher müssen sich allerdings keine Sorgen zu machen.
Auch wenn man tatsächlich am Telefon einem Vertrag zugestimmt hätte, hat man vom Gesetz her ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das man schriftlich belehrt werden muss. Den schriftlichen Widerruf braucht man nicht zu begründen.
Hat man keinem Vertrag zugestimmt, empfiehlt sich ein Widerspruch, bei dem die Firma zum Nachweis eines Vertrages aufgefordert werden sollte.
Hilfsweise kann der „untergeschobene“ Vertrag dann ebenfalls noch widerrufen werden.
Zudem hat die Verbraucherzentrale über ihren Bundesverband die Möglichkeit, wettbewerbsrechtlich gegen dieses unlautere Verhalten vorzugehen.
Verbraucher, die von derartigen Werbepraktiken betroffen sind, sollten sich zunächst an ihre örtliche Verbraucherberatungsstelle wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
