Im Saarland werden zurzeit Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur Tagesfahrt nach Trier mit Besuch des historischen Stadtkerns verschickt. Aufmerksame Empfänger solcher Einladungen haben die Verbraucherzentrale informiert, damit Menschen, die weniger skeptisch sind, ermahnt werden können. Vorsicht ist nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale in diesem Fall geboten, weil der Gewinn nicht konkret beschrieben ist. Relativ oberflächlich heißt es: Sie haben nicht nur einen, sondern zwei der 5 Preise gewonnen. Wenn man sich die 5 Preise anschaut, sind 2 konkret benannt: 1 VW Golf und 1 Traumküche. Ferner sind 3 Preisgruppen genannt, die Spielraum für Geschäftemacher lassen: 10 Kurzurlaube im Gesamtwert von 2500,- € und 133 Sponsoren-Gutscheine je 200,- € sowie 200 Zusatzgewinne (im Gesamtwert von 42500 € für große und kleine Elektrogeräte).
Nach den Erfahrungen, die die Verbraucherzentrale bisher bei Gewinnspielen gemacht hat, wird es sich bei einem der beiden versprochenen Preise vermutlich um eine Reise handeln, die nicht komplett sein muss. Ein echter Reisegewinn wäre für 2 Personen, mit Anreise, Vollpension, Ausflügen und Taschengeld. Bei den gewonnen Reisen fehlt es aber meist an mehreren Ecken: Mal muss die zweite Person hinzugebucht werden oder man muss sogar die Anreise selbst bezahlen. In den meisten Fällen besteht die Verpflegung nur aus dem Frühstück. Bei den Schein-Gewinnen sind neben der Halbpension auch die Ausflüge meist selbst zu bezahlen. Extra Taschengeld gibt’s natürlich nur bei echten Gewinnen.
Für Verbraucher aus der Neunkirchener Gegend ist die Einladung zur Gewinnübergabe am 30. März, für die aus Saarlouis am 6. April 06. Falls die versprochnen Gewinne nicht verlockend genug erscheinen sollten, hat die Firma CMV aus Rostock auch noch ein leckeres Mittagessen für 4 Personen versprochen.
Auf Seite 2 der Gewinnmitteilung findet man ein weiteres Lockmittel: Zusätzlich und kostenlos ein Farbfernsehgerät für alle Gäste. Der Kommentar der Verbraucherzentrale an dieser Stelle: Ein einziges Gerät für alle zusammen??
Der angenehme Teil, also das Essen und die Stadtbesichtigung sollen allerdings erst nach der Verkaufsveranstaltung stattfinden.
Die Veranstalter von solchen Kaffeefahrten kennen die Lücke im Gesetz: Verträge unter 40,- € für die Leistung und Gegenleistung erbracht sind, können nicht widerrufen werden. Deshalb werden neben den teuren Sachen (beispielsweise Magnetdecken, Topfsets, Enzym- und Vitaminpräparate) Kleinigkeiten (beispielsweise Hautpflegemittel oder Haushaltsreinigungsmittel) angeboten. Für teurere Verträge gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das i.d.R. in Textform (Email, Fax, Brief) auszuüben ist.
Wer sich bei einer Kaffeefahrt doch dazu hinreißen lässt, eine teure Bestellung zu unterschreiben, kann immer noch den Vertrag widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung muss deutlich erkennbar sein.
Fragen zu Gewinnmitteilungen und Verträgen auf Kaffeefahrten beantwortet die Verbraucherzentrale in Saarbrücken unter der Telefonnummer 0681 50089-0, in Dillingen unter 06831 976565, in Merzig unter 06861 5444.
Saarbrücken, den 21.03.06
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