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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

03.07.2006
Teppichkauf in der Türkei

Rechtzeitig vor Beginn der Urlaubsreisezeit macht die Verbraucherzentrale noch einmal auf ein Urteil des Landgerichts Tübingen vom 30.03.2005 (AZ: 5 0 45/ 03) aufmerksam. Das Gericht hat deutschen Pauschalreisenden geholfen, die in der Türkei Teppiche gekauft und diesen Kauf nach Urlaubsende bereut hatten.
Der Besuch einer Teppichmanufaktur im Rahmen der einwöchigen Reise gehörte im entschiedenen Fall nämlich zum unvermeidbaren Pflichtprogramm des deutschen Reiseveranstalters. Reiseleiter und Verkäufer hatten die Urlauber vor Ort unter einen erheblichen psychischen Kaufdruck gesetzt. Das Gericht behandelte den Reiseveranstalter daher wie den Veranstalter einer sog. Kaffeefahrt und entschied, den Reisenden stehe der Schutz des Haustürwiderrufsgesetzes zur Seite, das Verbrauchern ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumt, wenn der Vertrag in einer Situation abgeschlossen wurde, die erfahrungsgemäß das "Nein-Sagen" schwer macht: Bei überraschenden Vertragsangeboten zu Hause, auf der Straße, am Arbeitsplatz oder eben auf einer sog. Kaffeefahrt.
Mit der Berufung auf die Leitlinien dieser Entscheidung konnte die Verbraucherzentrale des Saarlandes auch zwei saarländischen Verbrauchern helfen die im türkischen Tavas Teppiche bestellt und angezahlt hatten.
Die Entscheidung bietet allerdings keinen Ausweg, wenn die typischen Besichtigungen und Besuche z. B. in Schmuckmanufakturen, Töpfereien, Teppich-knüpfereien bei einem Urlaub im Ausland lediglich freiwillige Besichtigungs-angebote des Reiseveranstalters darstellen.
Es ist daher besser, sich nicht auf richterliche Hilfe zu verlassen und auch im Urlaub größere Anschaffungen und Verpflichtungen gut zu bedenken. Wichtig ist, dass man Situationen, bei denen man unter Entscheidungsdruck gesetzt wird, erkennt und selbst auflöst. Häufig genügt bereits eine Kaffeepause außerhalb der Geschäftsräume, um den nötigen Abstand für eine sachliche Entscheidung wieder zu gewinnen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link241152A.html