Für Vorgaben zur eigenen Beerdigung - vor allem Gestaltung und Finanzierung - ist ein Testament grundsätzlich ungeeignet. Denn es wird in der Regel erst nach dem Begräbnis geöffnet. Deshalb bieten Unternehmen so genannte Bestattungsvorsorgeverträge an. Darin werden die persönlichen Wünsche für die eigene Beerdigung festgehalten und finanziell fixiert. Die Vor- und Nachteile der Verträge machen folgende Hinweise deutlich:
- Vereinbarungen: In einem Bestattungsvorsorgevertrag werden alle Einzelheiten vom Ablauf über Umfang bis hin zu den persönlichen Wünschen für das eigene Begräbnis festgehalten. Damit nimmt man Angehörigen diese Bürde ab und sorgt dafür, dass sie den Leistungsumfang der gewählten Bestattungsform im Todesfall erfahren und befolgen können. Die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck, Grabstätte und Ähnliches werden vertraglich genau festgelegt. Preiserhöhungen, die sich während der Vertragslaufzeit ergeben, müssen die Bestatter den Kunden mitteilen und sachlich begründen. Da die Leistung von Sterbevorsorgeverträgen erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt erbracht wird, braucht sie nicht im Voraus bezahlt zu werden.
- Vorabzahlungen auf Treuhandkonto: Viele Bestattungsunternehmen drängen jedoch auf Vorkasse. Diese Vorauszahlung sollte nicht geleistet werden, da das Geld bei Auflösung oder Konkurs eines Instituts womöglich verloren ist. Sicherer ist, den veranschlagten Betrag für die eigene Bestattung aus dem restlichen Vermögen herauszulösen und auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen. Vorteil: Das Kapital wird verzinst und sicher vor den Erben angelegt. Im Todesfall erhält der Bestatter dann die zweckgebundene Summe, um das Begräbnis vereinbarungsgemäß zu gestalten.
- Kündigung: Kunden, aber auch deren Erben können Standardverträge jederzeit verändern oder kündigen. Achtung: Bei einer vorzeitigen Kündigung verlangen Bestattungsunternehmen in der Regel einen Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Vertragssumme!
- Vertragliche Besonderheiten: An einen Vertrag, der zu Lebzeiten geschlossen wurde, sind die Erben im Prinzip zwar gebunden. Trotzdem können Angehörige die Wünsche des Verstorbenen übergehen und die Bestattung – eventuell auch mit Hilfe eines anderen Unternehmens – anders gestalten. Um dies zu verhindern, muss dem Bestatter bei Vertragsabschluss eine Vollmacht erteilt werden. Diese gilt auch nach dem Tod des Kunden und gewährleistet, dass das Begräbnis nach dessen Wünschen durchgeführt wird. Um sicher zu stellen, dass die eigenen Vorstellungen von den Angehörigen im Todesfall respektiert werden, sollte eine Vertrauensperson mit der Umsetzung der Vorgaben betraut werden.
- Finanzielle Risiken: Falls das Vermögen im Todesfall für die Bestattung nicht reicht, können Erben die Vertragsbedingungen ändern und eine kostengünstigere Variante wählen. Wer bereits Geld in einen Vorsorgevertrag eingezahlt oder auf einem Treuhandkonto für diesen Zweck festgelegt hat, muss schon zu Lebzeiten damit rechnen, dass er im Not- bzw. Pflegefall den Sterbevorsorgevertrag kündigen und das gesparte Guthaben zum Begleichen von Pflegekosten verbrauchen muss. Die Gerichte sind sich bislang nicht einig darüber, ob Ersparnisse für eine angemessene Bestattung aus ethischen Gründen vor dem Zugriff von Sozialämtern verschont bleiben sollen.