Sowohl Strom als auch Gas ist in den letzten Jahren immer teurer geworden. Bei den Gaspreiserhöhungen hat die Verbraucherzentrale des Saarlandes die Empfehlung gegeben, dem Versorger zumindest den Vorbehalt der Rückforderung mitzuteilen. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Gaspreiserhöhungen zu verweigern. Zu diesem Zweck werden Musterbriefe zur Verfügung gestellt. Die dazugehörigen Erläuterungen mit Angabe der Vor- und Nachteile sind in der sogenannten Gaspreismappe enthalten. Hier ist erklärt, dass bei übermäßigen Gaspreiserhöhungen die Möglichkeit besteht, in einer Klage gerichtlich feststellen zu lassen, ob die Preiserhöhungen der Billigkeit gemäß § 315 BGB entsprechen. Bei Verweigerung der Gaspreiserhöhungen wird mit einem Musterschreiben der Versorger aufgefordert, seine Kalkulation offen zu legen. Die Möglichkeit, den Versorger zu wechseln, gibt es für Gaslieferverträge im Saarland leider noch nicht (Stand Ende des Jahres 2006).
Mit den Strompreiserhöhungen verhält es sich anders. Bei steigenden Strompreisen, brauchen die Kunden nicht nur zu protestieren, sondern können handeln und sich tatsächlich einen günstigeren Anbieter suchen. Ein Durchschnittshaushalt im Saarland kann ca. 30 € jährlich sparen, auch wenn er bereits die preiswerteste Vertragsvariante seines regionalen Anbieters gewählt hat. Selbst wenn für den Anfang des Jahres 2007 keine Netto-Strompreissteigerungen geplant sein sollten, kann sich ein Wechsel lohnen.
Gute Hinweise zu günstigen Stromanbietern finden Verbraucher im Internet unter www.verivox.de.
Allerdings rät die Verbraucherzentrale von Vertragsangeboten ab, wenn die Jahreskosten im Voraus bezahlt werden sollen.
Verbraucher, die keinen Zugang zum Internet haben, können sich von der Verbraucherzentrale günstige Versorger heraussuchen lassen. Die Beratung zum Thema Gas- und Stromverträge ist kostenpflichtig. Ein ausführliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0681 50089-0 vereinbart werden.
Saarbrücken, den 19.12.06
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