Wie ein Verbraucher der saarländischen Verbraucherzentrale mitteile, erhielt er in der Nacht zum 01.02.07 eine E-Mail, die als Absender das Bundeskriminalamt (BKA), angibt.
In dieser Mail wird mitgeteilt, dass das BKA ein Ermittlungsverfahren gegen den Empfänger wegen Raubkopiererei eröffnet hat und diese illegale Handlung mit bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug unter Strafe stehen würde.
Die Strafanzeige mit dem Aktenzeichen Nr.:#130067 befinde sich im (Datei-)Anhang. Diese Strafanzeige solle der Empfänger ausdrucken und zusammen mit der Stellungnahme an das BKA senden.
Die Verbraucherzentrale Saarland weist daraufhin, dass es sich um eine gefälschte BKA-Mail handelt.
Wer den Anhang öffnet, geht das Risiko ein, sich ein Schadprogramm (Trojaner) herunterzuladen.
Was der Trojaner genau nachlädt ist noch nicht bekannt.
Erst vor kurzem wurden gefälschte GEZ und 1&1- Rechnungen versandt, von denen bekannt wurde, dass diese Passwörter auf dem heimischen Computer ausspähen.
Wichtig ist, so Silke Schröder von der Verbraucherzentrale des Saarlandes, diese Anhänge nicht zu öffnen.
Bei Zweifeln an der Seriosität einer Rechnung ggf. mit dem angegebenen Absender Rücksprache halten.
Vor allem sollte jeder Computer mit einem Virenschutzprogramm versehen sein, das wiederum ständig aktualisiert werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
