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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

04.12.2006
Verkaufsveranstaltung und Weihnachtsmarkt in Trier

Bei der Verbraucherzentrale im Saarland haben sich zahlreiche Ratsuchende gemeldet, die eine Einladung mit dem Ausflugsziel Weihnachtsmarkt - Trier erhalten haben. Angeblich ist man nicht nur Teilnehmer, sondern auch Gewinner. Bei genauerer Betrachtung nimmt man teil an einer Verlosung über 3 mal 1000,- Euro. Aus der Vielzahl der Nachfragen kann die Verbraucherzentrale schließen, dass nicht nur die in dem Anschreiben genannten drei Personen je 1000,- Euro gewinnen können, sondern Hunderte Saarländer nominiert sind. Typisch ist aus der Sicht der Verbraucherzentrale, dass die ersten beiden Namen immer gleich sind, jemand aus Cottbus und jemand aus Nürnberg. An dritter Stelle steht dann die jeweils angeschriebene Person.
Zusätzlich soll man einen Gewinn erhalten. Dieser ist bezeichnet als "Kategorie Wert-Sach-Preise". Es soll sich um den Super-Hauptgewinn handeln. Es ist konkret ein Farbfernseher genannt, aber auch die Einschränkung "Wertpreis 390,- Euro".
Nach den bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Gewinnmitteilungen geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass nicht jeder Empfänger eines solchen Einladungsschreibens tatsächlich einen so wertvollen Fernseher erhalten wird. Die Verbraucherzentrale geht vielmehr davon aus, dass es sich bei dem 390,- Euro-Gewinn um einen Rabatt auf etwas viel höherwertigeres handelt.
Die Firma Zentrale Buchungsstelle für Preisrätsel aus Meppen, bei der man sich zu der Tagesfahrt anmelden soll, schreibt ferner, dass sie die Mitteilung über die Ziehung 1 und 2 von der Firma "Haushalt - u. Sonderposten Großhandel" erhalten habe. Ein Programmpunkt in der Beschreibung des Tagesablaufs lautet "Werksmesse" und "Führung mit Showeinlagen". Hinter solchen Beschreibungen verbergen sich üblicherweise die Verkaufsveranstaltungen, die einen sehr großen Zeitanteil der Tagesfahrt einnehmen.
Die Verbraucherzentrale ermahnt die Empfänger einer solchen Einladung, sich reiflich zu überlegen, an dieser Fahrt teilzunehmen. Produkte, die bei Verkaufsfahrten angeboten werden, sind meist stark überteuert. Wer sich dennoch überreden lässt, bei einer solchen Veranstaltung einen teuren Vertrag zu unterschreiben, hat ein 14-tätgiges Widerrufsrecht, das schriftlich ausgeübt werden muss.
Beratung zu diesem Thema bieten die Verbraucherberatungsstellen in Saarbrücken, Dillingen oder Merzig an.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link299522A.html