Bei der Verbraucherzentrale beklagen sich Viele, wenn sie eine Rechnung erhalten, ohne zuvor einen Vertrag unterschrieben zu haben. Hierzu erläutern die Beraterinnen und Berater von der Verbraucherzentrale, dass man durchaus auch mündlich einen Vertrag schließen kann. Nur in wenigen Fällen ist die Schriftform vorgeschrieben. Es kommt lediglich darauf an, dass man mit dem Anbieter einer Meinung ist. Rasant angestiegen sind die Beschwerden, seit immer mehr telefonische Verträge gemacht werden. Hierbei spezialisieren sich Firmen sogar auf die Gesetzeslücken. Grundsätzlich gibt es ein Widerrufsrecht für Verträge im Fernabsatz, also auch für telefonisch abgeschlossene Verträge. Aber keine Regel gilt ohne Ausnahme. Beispielsweise hat der Gesetzgeber für Zeitschriftenabonnements im Fernabsatz kein Widerhufsrecht vorgesehen, wenn die Kosten unter 200,- Euro bleiben bis zum ersten möglichen Kündigungstermin.
Eine weitere Ausnahme vom Widerrufsrecht betrifft die Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleitungen, zumindest wenn der Einsatz sofort getätigt wird.
Auch wenn Ware nach Kundenspezifikation am Telefon bestellt wird (Sonderanfertigung), gilt kein Widerrufsrecht.
Wenn Verbraucher also telefonisch etwas angeboten bekommen, sollten sie sich genau überlegen, ob sie das Angebot annehmen oder ausschlagen. Falls man nur der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, ist noch kein Vertag zustande gekommen. Wenn man dann trotzdem eine Vertragsbestätigung zugesendet bekommt, sollte man sofort die Firma anschreiben, zweckmäßigerweise per Einschreiben, und darauf hinweisen, dass man dem Vertragsabschluß nicht zugestimmt hat. Auch das Widerrufsrecht sollte in Textform ausgeübt werden (E-Mail, Fax oder Brief). Ein Anruf genügt nicht. Die Verbraucherzentrale rät, sicherheitshalber von der gesendeten E-Mail einen Ausdruck zu machen bzw. die Fax-Sendebestätigung oder die Kopie des Briefes aufzuheben und zwar bis zum Ende der dreijährigen Verjährungsfrist.
Darüber hianus stellt die Verbraucherzentrale Forderungen an den Gesetzgeber, gegen unerwünschte telefonische Werbung vorzugehen, damit Verbrauchern nicht mehr so einfach Verträge aufgedrängt und untergeschoben werden können.
Weitere Tipps und Hinweise zum Widerrufsrecht gibt die Verbraucherzentrale in ihren Beratungsstellen Saarbrücken (Tel.: 0681 50089-0), Dillingen (Tel.: 06831 97 65 65), und Merzig (06861 5444).
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