Solaranlagen zur Heizungsunterstützung können eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Heizkosten zu senken. Bei Beratungen vor Ort haben Energieberater der Verbraucherzentrale jedoch in mehreren Fällen festgestellt, dass Solaranlagen so gut wie keinen Beitrag zur Beheizung der Wohnräume lieferten. Gründe waren eine falsche Auslegung der Komponenten oder Fehler bei der Regelung.
Manche Installateure bieten im Verhältnis zur Kollektorfläche einen zu kleinen Speicher an mit dem Argument, die Heizkörper und Rohrleitungen dienten als Puffer. Diese Behauptung ist falsch. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schreibt vor, dass pro Quadratmeter Kollektorfläche mindestens 50 Liter Puffer zur Verfügung gestellt werden müssen. In einem weiteren Fall hat ein Energieberater festgestellt, dass zwar ein zweiter Pufferspeicher vorhanden war, der jedoch durch eine unsinnige Verschaltung ausschließlich über den Pelletskessel beheizt wurde. Eine Einspeisung der kostenlosen Sonnenergie war somit nicht mehr möglich. Falsche Verschaltungen bei der Regelung werden meist nicht bemerkt, weil ja durch die Heizung immer warmes Wasser zur Verfügung steht.
Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, die eine Solaranlage mit Heizungsunterstützung eingebaut haben, regelmäßig am Wärmezähler die solaren Erträge abzulesen und von einem unabhängigen Energieberater überprüfen zu lassen. Falls die Solaranlage nicht die erwarteten Einsparungen erbringt, kann im Rahmen des sogenannten „Fallmanagements vor Ort“ der Energieberater der Verbraucherzentrale vor Ort nach den Ursachen suchen und Vorschläge zur Verbesserung des Konzepts machen. Energieberatungen finden in 12 Gemeinden und Städten im Saarland statt.
Für eine persönliche Beratung ist eine Anmeldung erforderlich.
Tel.: 0681 50089-0
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