Unerwünschte Werbung empfinden viele Menschen als Belästigung, Störung oder Unverschämtheit – so das Ergebnis einer Umfrageaktion der Verbraucherzentrale des Saarlandes, die in der Zeit vom 1. Juni bis 7. Juli durchgeführt wurde. Die anonyme Umfrageaktion wurde in einer Gemeinschaftsaktion mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern durchgeführt und ist auf große Resonanz gestoßen. Rund 3.500 Menschen haben sich an der Befragung beteiligt. Gut drei Viertel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen sich für spürbare Strafen für die Verursacher und schärfere Gesetze aus. Die Ergebnisse werden mit der Forderung an Politik und Wirtschaft weitergeleitet, den Schutz der Verbraucher vor unerwünschter Werbung zu erhöhen.
Vor allem Telefonwerbung und Werbe-Mails (SPAM) sahen die Teilnehmer der Umfrage als besondere Störung ihrer Privatsphäre an. Unerwünschte Anrufe von Call-Centern oder durch Bandansagen hatten rund 90 Prozent der Befragten bereits erhalten. Sie beklagten vor allem die Störungen durch unerwünschte Anrufe am Abend und am Wochenende. Nicht wenige sprachen von Telefonterror oder von Beleidigungen bei Ablehnung der Werbeangebote. Besonders häufig waren Anrufe von Telefonanbietern, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Vertragsabschluss bewegen wollten und teilweise auch ungewollte Verträge untergeschoben haben. Zunehmend werden die Anrufe über einen Automaten generiert. Mit der Aussicht auf einen Gewinn animiert z.B. eine freundliche Automatenstimme zum Rückruf bei einer teuren 0900er-Nummer.
Rund 60 Prozent der Befragten beklagten sich über unerwünschte Werbe-Mails. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher monierten hier die unzureichende Wirkung von SPAM-Filtern sowie den Zeit- und Kostenaufwand für die Beseitigung der lästigen Mails.
Postwerbung wurde im Vergleich zur Telefonwerbung als weniger unangenehm angesehen, da man sich ihrer problemlos über den Papierkorb entledigen kann. Dennoch beklagten viele Befragte die ungenügende Möglichkeit, unerwünschte Post mit dem Hinweis „Sendung unerwünscht“ an den Absender zurück zu schicken. Sie befürchten, dass die Briefe von der Post aussortiert und dem Absender nicht zugestellt werden. Faxwerbung und Zusendung unbestellter Ware spielten eine eher untergeordnete Rolle.
Mehr als die Hälfte hat sich bislang nicht gegen unerwünschte Werbung gewehrt. In der Begründung gaben die Befragten an, nicht zu wissen, wie und vor allem wo sie sich wehren können (Beschwerdestellen) oder keine Informationen über den Anbieter (fehlender Ansprechpartner oder Adresse) zu haben. Vielen war zudem der Aufwand zu groß oder der Protest erschien ihnen nicht Erfolg versprechend. Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich ohnmächtig. Viele kapitulieren vor der Werbeflut, weil sie das Gefühl haben, sich nicht schlagkräftig und erfolgreich dagegen wehren zu können.
Die sich zur Wehr gesetzt hatten, beklagten vor allem die unzulänglichen oder nur kurzfristigen Erfolge bzw. die Erfolglosigkeit. Sie monierten zudem, dass sie dem Verursacher die entstandenen Kosten, z.B. bei Faxwerbung für Papier und Toner, nicht in Rechnung stellen bzw. ihn nicht schadenersatzpflichtig machen können.
Unerlaubte Werbung ist in Deutschland seit langem verboten. Die 2004 vorgenommene Verschärfung des Wettbewerbsrechts hat hinsichtlich Telefonwerbung in der Praxis keine Verbesserungen gebracht. 82 Prozent der saarländischen Verbraucher verlangen eine Verbesserung der Gesetze, 64 Prozent fordern spürbare Strafen für die Unternehmen.
Forderungen
Wegen der zunehmenden Belästigung und bislang ineffizienten Ahndung der Gesetzesverstöße fordern die Verbraucherschützer eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in folgenden Punkten:
1. Spürbare Sanktionen
Unerbetene Telefonwerbung sollte als Ordnungswidrigkeit gewertet und von der Bundesnetzagentur mit drastischen Bußgeldern geahndet werden können.
2. Keine Vertragsbindung bei unzulässiger Werbung
Werden Verträge durch illegale Marketing- oder Werbepraktiken erwirkt, müssen Betroffene die Möglichkeit haben, den Vertrag aufzulösen und Schadenersatz zu fordern. Nur dies schafft einen wirksamen Anreiz, von vornherein auf rechtswidrige Praktiken zu verzichten.
3. Wirksame Gewinnabschöpfung
Eine Gewinnabschöpfung muss bereits greifen, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig handelt und nicht erst, wenn der Beweis erbracht wird, dass es die Verbraucher vorsätzlich schädigen wollte, wie es die bisherige Regelung vorsieht.
Die Defizite beim Verbraucherschutz in diesem Bereich sind offenkundig. Die Verbraucherzentralen fordern von den politisch Verantwortlichen, sich für einen verbesserten Verbraucherschutz stark zu machen.
Die Umfrage ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Verbraucherzentralen und wurde unter der Federführung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durchgeführt. Das Projekt wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.
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