Via E-Mail erhielt eine saarländische Verbraucherin den Hinweis: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben bei unserem Internet Gewinnspiel erfolgreich teilgenommen und einen tollen Preis gewonnen: Eine 8-tägige Flugreise in die Türkei für 2 Personen im Wert von 996,- -. Ihr Abflugtermin: 05.11.07 …, Ihre Gewinnnummer: … Link zur Gewinnbestätigung: http://www.geomediatours.net...“
Wenn man den Link anklickt, werden die Reiseleistungen ausführlich beschrieben. Auf den ersten Blick soll lediglich eine Buchungsgebühr in Höhe von 45,- Euro pro Person bezahlt werden sowie die Flug-Nebenkosten in Höhe von 49,- € pro Person.
Die Verbraucherzentrale rät bei der Annahme eines solchen Gewinns zur Vorsicht. Die Seriosität eines Gewinns steht und fällt mit der Frage, ob denn alles kostenlos ist, was normalerweise Bestandteil eines Reisevertrags ist. Bei genauerer Betrachtung sind im vorliegenden Angebot schon Stornogebühren in Höhe von 100,- € zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren zu bezahlen, wenn man kurzfristig absagt. Warum soll man eigentlich eine Stornogebühr bezahlen, wenn man gewonnen hat. Für Alleinreisende ist geregelt, dass ein Einzelzimmerzuschlag in Höhe von 105 Euro fällig wird, obwohl man angeblich für 2 Personen gewonnen hat.
Nach den Erfahrungen, die die Verbraucherzentrale gerade mit gewonnen Türkeireisen gemacht hat, werden Reisende regelmäßig in Teppich- Knüpfereien mit Verkauf sowie in Schmuckgeschäfte geführt. Dort reden die Händler intensiv auf die potentielle Kundschaft ein, bis genügend Gäste Verträge abgeschlossen haben. Im vorliegenden Fall würde ein teurer Vertragsabschluß in der Türkei nicht dem deutschen Widerrufsrecht für Freizeitveranstaltung unterliegen, weil der Besuch der Geschäfte nicht zum beschriebenen Pflichtprogramm gehört.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die gewonnenen Türkeireisen meist indirekt über die Provisionen aus den Verkäufen finanziert werden.
Die Firma Geomedia ist der Verbraucherzentrale kürzlich auch mit einer weiteren Werbemasche aufgefallen: Es wurde eine Gewinnmitteilung per Post geschickt von einer Firma namens James Cook-Holidays, was bei den angeschriebenen Personen an den renommierten Reiseveranstalter Tomas Cook erinnerte. Der Veranstalter dieser gewonnen Reise war wiederum Geomediatours.com
Ganz besonders wichtig ist, dass man auch bei einer vermeintlich gewonnen Reise auf den Reisepreissicherungsschein achtet. Diesen verspricht Geomedia zwar, aber die Kunden sollten auf jeden Fall darauf achten, dass sie ihn auch erhalten und prüfen, ob er zum Reisezeitraum noch gültig ist. Ansonsten kann man sich im Falle einer Insolvenz des Veranstalters nicht auf eine absichernde Versicherungsgesellschaft oder Bank stützen.
Ferner ist es wichtig zu wissen, dass die Reklamationsmöglichkeiten bei den vermeintlich gewonnen Reisen sehr ungünstig sind. Falls also das Hotel schlechtere Qualität hat als versprochen, kann man keine Minderungsansprüche geltend machen. (50% Minderung von 0 € gleich 0 €)
Wieder einmal gibt die Verbraucherzentrale den Rat, dass man heutzutage einem geschenkten Gaul durchaus in Maul schauen und nicht jeden Gewinn annehmen sollte.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
