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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

08.11.2007
Attraktive Förderung bei Sanierung des Altbaus auf verbesserten EnEV-Standard
Kreditvariante und Zuschussvariante

Im Eckpunktepapier vom August dieses Jahres für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm teilte das Bundesministerium für Umwelt mit, dass die gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung hinter dem Stand der Technik zurückbleiben. Dieser liegt bei ca. 30% unter den gesetzlich geforderten Grenzwerten, also EnEV minus 30 %.

Während bei Neubauten das sogenannte KfW 60 und das KfW 40 Haus Voraussetzung für besondere Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen ist, stellt der Standard EnEV minus 30 % bei der Sanierung von Altbauten die Voraussetzung für eine besonders attraktive Förderung dar. Wenn ein Altbau durch umfangreiche Sanierung auf den um 30 % verbesserten Standard eines Neubaus gebracht wird, so hat der Bauherr derzeit 2 attraktive Fördermöglichkeiten, sofern sein Gebäude vor dem 31.12.1983 (alte Bundesländer) fertig gestellt wurde. Die eine ist die Förderung durch ein zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss, die andere stellt einen Einmalzuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dar.

1. Kreditvariante:
Die aktuellen Zinskonditionen für einen Betrag bis 50 000,- Euro je Wohneinheit betragen bei 20-jähriger Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlauf-Jahren und Zinsfestschreibung auf 10 Jahre 2,15% (2,17 %) nominal (effektiv). Der Tilgungszuschuss beträgt 12,5% der Kreditsumme, also maximal 6250,- Euro je Wohneinheit. Der Antrag wird über eine niedergelassene Bank eingereicht.

2. Zuschussvariante
In der Zuschussvariante für 1- und 2-Familienhäuser sowie für Wohnungseigentümer ist kein Kredit abzuschließen, sondern lediglich ein entsprechender Antrag direkt an die KFW zu stellen. Je Wohneinheit, die auf den Energiestandard EnEV minus 30 % saniert wird, werden 17,5 % der Investitionskosten, maximal 8750,-Euro bezuschusst. Dies ist geschenktes Geld.

Mit dem jeweiligen Antrag ist die Bestätigung eines Sachverständigen einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. dessen Unterschreitung von 30 % geplant ist. In der Bestätigung sind die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten aufzuführen. Nach Beendigung der Maßnahme ist durch den Sachverständigen ein Energieausweis zu erstellen, der die Erreichung des Standards EnEV minus 30 % bestätigt.
Weitere Informationen erteilt die KfW unter der Nummer: 0180 1 335577

Die Sanierung eines Altbaus auf den Standard EnEV minus 30 % ist eine Maßnahme, die mit entsprechendem Sachverstand geplant und durchgeführt werden muss. Eine Planung und Betreuung durch einen geeigneten Fachplaner ist deswegen sehr zu empfehlen.
Als Erstinformation bietet sich die Beratung durch die Energieberater der Verbraucherzentrale an.
Termine zur Beratung durch den Fachmann bzw. durch die Fachfrau können vereinbart werden in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Saarbrücken, Tel.: 0681 50089-0, in Dillingen 06831 97 65 65 und in Merzig 06861 5444.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland, Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link372431A.html