Immer wieder beliebt als Vorspeise, als Alternative zum klassischen Weihnachtsbraten oder als Delikatesse zu Silvester ist für viele Verbraucher der Räucherlachs.
Doch immer wieder zeigen Untersuchungen, dass der abgepackte Räucherlachs zum Teil bereits vor Ablauf des Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatums mit einer zu hohen Keimzahl belastet oder sogar schon verdorben ist. Besonders kritisch ist dabei, dass sich die bakterielle Verunreinigung z.B. mit Listerien nicht herausschmecken lässt.
Fest steht, je näher man beim Verzehr an das Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatum herankommt, desto höher ist das Risiko einer bakteriellen Verunreinigung.
Die Verbraucherzentralen bieten deshalb ein Faltblatt zum Thema Räucherlachs an, in dem die Verbraucher Tipps für den Einkauf, die Kennzeichnung, Lagerung und Verarbeitung erhalten.
Das Fallblatt kann kostenlos in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Saarland ( Saarbrücken, Merzig, Dillingen, Neunkirchen ) abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
