In den letzten Tagen sind der Verbraucherzentrale wieder Beschwerden vorgetragen worden, weil eine Firma von Haus zu Haus geht, um privaten Verbrauchern einen Feuerlöscher mit Wartungsvertrag anzubieten.
Durch diese unerwünschten Hausbesuche wird der Eindruck erweckt, es gebe eine Verpflichtung für alle Privathaushalte, einen Feuerlöscher zu besitzen und diesen regelmäßig überprüfen zu lassen. In einem Schreiben, das die Firma bei Abwesenheit der Bewohner in den Briefkasten legt, wird sogar der Teufel an die Wand gemalt, indem behauptet wird, Versicherungen könnten im Brandfall die Schadenersatzleistung verweigern.
Dieses aufdringliche Vorgehen sorgt für Verdruss. Die Verbraucherzentrale hat sich an die Saarbrücker Berufsfeuerwehr gewandt, die in Sachen vorbeugender Brandschutz beratend tätig ist.
Die Verpflichtung, einen Feuerlöscher zu besitzen gilt nur für private Haushalte, die mit Öl heizen. Diese müssen mindestens einen Feuerlöscher für Brandlkasse A, B und C mit 6 kg Löschmittelinhalt im Haus haben, der alle 2 Jahre gewartet werden muss.
Andere Haushalte, die mit Gas, Holz, Kohle oder Strom heizen sind gemäß der Verordnung über Feuerungsanlagen … im Saarland nicht verpflichtet.
Die Feuerwehr empfiehlt allerdings allen Haushalten, einen Feuerlöscher vorzuhalten. Andererseits gibt es auch Fälle, in welchen Feuerlöscher nicht verwendet werden dürfen, z.B. bei einem Gasbrand, da in diesem Fall Explosionsgefahr besteht.
Ein wichtiger Hinweis betrifft die Wartung der Feuerlöscher: Es ist eine Behälter - innen - Prüfung mit Inaugenscheinnahme des Löschmittels vorgeschrieben. Diese sollte einem Fachbetrieb vor Ort überlassen werden. Eine solche DIN-gerechte Prüfung kann nicht an der Haustür erfolgen. Bei Firmen, die von Haus zu Haus ziehen, ist Skepsis angebracht, ob sie die Prüfung ordnungsgemäß durchführen, auch wenn der Feuerlöscher bis zum nächsten Tag mitgenommen wird. Geeignete Fachfirmen findet man im Telefonbuch bzw. Brachenverzeichnis, auch online unter dem Stichwort „Brandschutz“. Im Zweifel kann man diese Firmen nach dem Sachkundenachweis fragen. Die DIN 14406 Teil 4 ist die Instandhaltungsnorm für Feuerlöscher, nach der auch die Qualifikation und Ausbildung des Sachkundigen geregelt ist.
Der Lehrgang kann beim Bundesverband für Feuerlöschgeräte oder auch bei den jeweiligen Feuerlöscher-Herstellern besucht werden.
Ebenso wichtig wie die Feuerlöscher sind für den vorbeugenden Brandschutz auch Rauchmelder. Hier schreibt die Landesbauordnung sowohl für ältere Häuser als auch für Neubauten die Installation mehrerer Geräte pro Wohnung vor. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Brennstoff geheizt wird.
Verbraucher, die an der Haustür einen Vertrag über eine Summe von mehr als 40 € abgeschlossen haben, können diesen innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen.
Weitere Fragen über unterschiedliche Feuerlöscher-Arten zu verschiedenen Verwendungszwecken können an die Feuerwehrdienststellen sowie an Brandschutz-Fachbetriebe gerichtet werden.
Fragen zum Widerrufsrecht bei Haustürverträgen beantwortet die Verbraucherzentrale in Saarbrücken unter der Telefonnummer 0681 50089-0, in Dillingen Tel.-Nr. 06831 97 65 65 und in Merzig unter der Tel.-Nr. 06861 5444.
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