Wenn Sie auf eine der irreführenden Offerten hereingefallen sind, können Sie in vielen Fällen von Ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und sich dadurch vom Vertrag lösen. Dann kommt der Frage, ob überhaupt ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist, keine besondere Bedeutung mehr zu. Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist ohnehin schwebend unwirksam.
Bei den abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Fernabsatzverträge. So werden Verträge genannt, die man nicht vor Ort, sondern z. B. übers Internet oder am Telefon abschließt. Hierbei haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ab Vertragsschluss. Die Widerrufsbelehrung muss Ihnen "in Textform" (auf Papier, Diskette, CD-Rom oder ähnlichem, aber auch per E-Mail oder Computerfax) mitgeteilt werden. Eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht kann dazu führen, dass Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist widerrufen können.
- Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn man Sie in Textform ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt und der Unternehmer seine Informationspflichten spätestens bei Vertragsschluss bzw. unverzüglich nach Vertragsschluss vollständig erfüllt hat.
- Was versteht man unter Lesbarkeitserfordernis?
Sie müssen die E-Mail nur lesen, nicht auch ausdrucken. Dem Lesbarkeitserfordernis ist genüge getan, wenn Sie den Text auf Ihrem Bildschirm lesen können. Ob Sie die Erklärung ausdrucken wollen oder nicht, entscheiden Sie selbst. Es reicht allerdings nicht, wenn das Unternehmen die Erklärung lediglich ins Internet einstellt und nicht per E-Mail oder ähnlich übermittelt. Auch ein Link in einer E-Mail reicht nicht aus.
- Was geschieht bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung?
Bei einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht beginnt die Frist nicht zu laufen. Sie können also noch jederzeit widerrufen. Bei einer verspäteten Widerrufsbelehrung beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.
Da die meisten Anbieter den formalen Anforderungen nicht genügen, ist auch bei einem ordnungsgemäßen Preishinweis noch ein Widerruf möglich.
- Wann erlischt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht kann auch bei einer falschen Belehrung ausnahmsweise vor dem Ablauf der 14 Tage erlöschen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt worden ist. Haben Sie bereits Leistungen in Anspruch genommen, ohne dass der Vertrag vollständig erfüllt wurde, ist der Widerruf noch möglich. Allerdings kann es sein, dass Sie für den schon geleisteten Teil Wertersatz zahlen müssen.