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Vorsicht: Abzocke!


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Abzocke im Internet

Und wenn Sie reingefallen sind...

Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Häufig schalten sie Inkassobüros oder sogar Anwaltskanzleien ein. Unberechtigte Forderungen sollte man zurückweisen. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale die unten anhängenden Musterbriefe Forderungen gegenüber Minderjährigen bzw. Forderungen gegenüber Erwachsenen an, die Sie entsprechend anpassen bzw. um Ihre persönlichen Daten ergänzen können.

Rechnungen nicht zahlen: Ist man sich sicher, dass es sich um Internetabzocker handelt, kann man alle E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. Die Verbraucherzentrale rät aber, sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe unserer Musterbriefe schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen.

Beratung und Unterstützung bieten die örtlichen Verbraucherberatungsstellen.
TitelDok.-TypGröße
Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber ErwachsenenMusterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Erwachsenen.rtf RTF784.8 KB
Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber MinderjährigenMusterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Minderjährigen.rtf RTF782.6 KB

Weiter:


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link462181A.html