Die Verbraucherzentrale des Saarlandes wertet die ersten Erfahrungen mit dem Energieausweis aus. Seit 01.07.08 müssen Hausbesitzer, die neu vermieten oder verkaufen, einen Energieausweis vorlegen. Noch bis Ende Sept. 08 können auch Eigenheimbesitzer, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, den preiswerten, verbrauchsorientierten Energieausweis anfertigen lassen. Dabei zeigen sich verschiedene Unregelmäßigkeiten und Verfälschungen des Ergebnisses:
Die Farbskala, die durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben ist, weist Energieverbrauchswerte bis 160 kWh/m²a als grün und damit „sparsam“ aus. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass in der erläuternden Vergleichsskala Einfamilienhaus-Neubauten ebenfalls in diesem Bereich angeordnet werden. Die Energieberater der Verbraucherzentrale weisen darauf hin, dass beides falsch ist. Neubauten von Einfamilienhäusern weisen in der Regel Energieverbrauchswerte im Bereich von 70 – 90 kWh/m²a auf. Ein älteres Haus mit einem Verbrauch von 130 kWh/m²a und mehr ist demnach weder sparsam noch so gut wie ein Neubau. Die Skala müsste daher wesentlich früher vom „sparsamen“ grünen Bereich in den gelben Bereich übergehen.
Wenn für das selbe Haus sowohl ein preiswerter, verbrauchsorientierter als auch ein aufwendigerer, bedarfsorientierter Energieausweis erstellt wird, weichen die Ergebnisse um 30 – 50 % voneinander ab, in der Regel zugunsten des Verbrauchsausweises.
Nach Feststellung der Verbraucherzentrale sehen Besitzer eines Energieausweises, der im „grünen“ Bereich liegt, aufgrund der irreführenden Farbskala keine oder wenig Veranlassung zu energetischen Verbesserungen und versäumen damit auch wirtschaftlich lukrative Energieeinsparungen umzusetzen.
Daher fordert die Verbraucherzentrale den Verordnungsgeber auf, nachzubessern. Die Vorgaben der Farbskala müssen geändert werden, damit Mieter und Käufer sich ein besseres Bild machen können.
Alle Eigenheimbesitzer, die über einen verbrauchsorientierten Energieausweis verfügen, sollten sich nach Meinung der Energieberater der Verbraucherzentrale insbesondere den Zahlenwert des Ausweises anschauen. Liegt der Energieverbrauchskennwert über 120 kWh / m²a, sollten zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen oder Verbesserungen an der Heizung ins Auge gefasst werden. Ein vollständiger Energieausweis muss bereits Modernisierungsempfehlungen für das beurteilte Gebäude enthalten. Fragen zu Effizienz der Maßnahmen, nötigen Dämmdicken, alternativen Beheizungsformen, möglichen Förderprogrammen, Umsetzungsmöglichkeiten etc. können an die Energieberater der Verbraucherzentrale gerichtet werden.
Für eine persönliche Energieberatung in einer der 12 Beratungsstellen der saarländischen Verbraucherzentrale ist eine Anmeldung erforderlich.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter 0681 / 500 89 - 15 oder (-0). Anmeldungen für die Beratungsstelle in Dillingen unter 06831 97 65 65, in Merzig unter 06861 5444. Weitere Hinweise auf Energieberatungsstützpunkte im Internet unter www.vz-saar.de
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