Dabei wurden einigen Angerufenen sogar komplette Datensätze und sogar vollständi-ge Kontonummern vorgelesen.
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. weist aus diesem Anlass nochmals darauf hin, dass sie niemals von sich aus Verbraucher zu Werbezwecken anruft! Wer-bende Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis sind in Deutschland nicht erlaubt und stellen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Wer belästigende Telefonanrufe erhält sollte "den Spieß umdrehen" und gezielt nach dem Namen des Anrufenden, der Firma, für die angerufen wird und der Rufnummer sowie nach dem Zweck des Anrufs fragen. Oft reicht das schon aus, um von diesem Unternehmen keine weiteren Anrufe zu erhalten.
Die "echten" Verbraucherzentralen geben auch Tipps und Hinweise, wie man am Bes-ten mit unerbetener Werbung umgeht und wie man sich davor schützen kann.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

