Verbraucher, die beim Einkauf wissen wollen, ob der Zuckergehalt eines Müslis oder der Salzanteil in der Wurst zu hoch ist, müssen die kleinteilige Nährwertangaben der Hersteller umrechnen, um die Produkte bewerten zu können. Denn die Bezugsgrößen sind oft unrealistische Miniportionen, wie eine Hand voll Chips. Zwar setzen einige Hersteller die Nährwertanteile zusätzlich ins Verhältnis zur empfohlenen Tageszufuhr eines Erwachsenen, doch irreführend ist es dann, wenn auch die Werte für Kinderprodukte auf den Empfehlungen für Erwachsene basieren. "Am Ende hat der Verbraucher heute zwar oft viele Zahlen vor sich, aber wenig Durchblick", sagt Schroeter. "Hier leistet die Ampel-Checkkarte praktische Dienste."
Einkaufshilfe enttarnt Zuckerbomben
Die Einkaufshilfe ist nicht größer als eine gewöhnliche Kreditkarte und passt in jedes Portemonnaie. Sie listet für Lebensmittel und Getränke auf, welche Anteile an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz als gering, mittel und hoch einzustufen sind. Zur besseren Orientierung sind die Angaben mit den Ampelfarben grün, gelb und rot unterlegt. "Verbraucher können so Zuckerbomben und Fettfallen schon im Supermarkt enttarnen", so Schroeter. Die Ampel-Checkkarte ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Zusätzliche Informationen und Tipps für gesundes Essen und Trinken hält die Webseite www.verbraucherzentrale-ampelcheck.de bereit. Dort können sich Verbraucher unter anderem in einer Datenbank über die Nährwertanteile einzelner Produkte informieren.
Politik muss Versteckspiel im Supermarkt beenden
Die Ampel-Karte ist aber kein Ersatz für verbindliche, leicht verständliche und einheitliche Nährwertangaben. "Die Checkkarte ist eine Krücke. Damit die Verbraucher ohne Hilfsmittel durch den Konsumalltag laufen können, brauchen wir die Ampelkennzeichnung", erklärt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen. "Es kann nicht sein, dass die Hersteller die Rechnerei den Verbrauchern überlassen." Die Bundesregierung und die Lebensmittelindustrie dürften sich einer verbraucherfreundlichen Nährwertkennzeichnung nicht weiter verschließen. Die Bundesregierung könne nicht einen Aktionsplan im Kampf gegen Fehlernährung und Übergewicht vorlegen und bei der Nährwertkennzeichnung einknicken.
Am 11. Juni dieses Jahres hatten die Verbraucherschutzminister der Länder eine europaweit verpflichtende Kennzeichnung in grafischer und farblich unterlegter Form gefordert. Grundlage sollen einheitliche, verbindliche Mengenangaben (z.B. 100 Gramm) sein. Der Bundesrat sprach sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 4. Juli ebenfalls für eine solche Lösung aus. "Der Vorschlag der Landesverbraucherminister und des Bundesrates ist fachlich sinnvoll, praktikabel und wirtschaftlich vernünftig", so Billen. Vor allem aber käme er den Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher nach. Diese hatten sich in einer Umfrage des Bundesverbraucherministeriums mehrheitlich für eine farblich unterlegte Kennzeichnung ausgesprochen.
Links:
www.verbraucherzentrale-ampelcheck.de Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


