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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

04.08.2008
Vorsicht vor Lotto am Telefon
Zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale

Verbraucher berichten übereinstimmend, sie seien wiederholt ohne vorheriges Einverständnis aus einem Call-Center heraus angerufen worden. Man habe 50 Euro gewonnen, so die Anrufer, und dieses Geld wolle man auszahlen. Es wurde suggeriert, dass die 50 Euro als "Trostpflaster" dafür gedacht seien, dass man bei einer früheren Lottoteilnahme bei einer Klassenlotterie keinen Gewinn hatte erzielen können. Dabei waren die Verbraucher erstaunt und entsetzt darüber, dass den Anrufern aus dem Callcenter sogar ihre komplette Bankverbindung vorlag. Eigentlicher Zweck des Anrufes war es jedoch, die Verbraucher zum regelmäßigen Lottospielen zu animieren. Dabei seien die Anrufer äußerst hartnäckig vorgegangen und viele Verbraucher fühlten sich so unter Druck gesetzt, dass sie, um die Anrufer "loszuwerden" sagten, sie sollten ihnen "dann mal was zuschicken."
Dass damit ein Vertrag über ein Lottospiel für ein Jahr mit damit verbundenen Kosten zu Stande kommen sollte, war den Verbrauchern nicht bewusst.
Einige Zeit später flatterte den Verbrauchern dann ein "Scheck" über 50 Euro ins Haus, der mit der Teilnahme am Gewinnspiel zu monatlich 70 Euro verrechnet werden sollte. Großzügig wurde den Verbrauchern – kleingedruckt - ein 30-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt.
"Betroffene sollten umgehend den wissentlichen und willentlichen Abschluss eines Vertrages bestreiten und den angeblichen Vertrag "hilfsweise" widerrufen. Das Ganze am Besten per Einschreiben", so Heike Linster von der Verbraucherzentrale. Als weiteren Rat gibt sie: "Keinesfalls sollte man Kontodaten bekannt geben oder auch nur bestätigen; da hilft manchmal auch eine kleine "Notlüge", indem man einfach sagt, die Nummer habe sich geändert. Und generell sollte man bei der Preisgabe seiner persönlichen Daten äußerst zurückhaltend sein."
Und man kann den Spieß ganz einfach umdrehen, so die Verbraucherzentrale: auf unerbetene Werbeanrufe sollte man einfach mit Gegenfragen antworten: "Wie ist Ihr Name? Für welches Unternehmen rufein Sie an? Was ist der Zweck Ihres Anrufes?" – Allein diese Fragen schrecken oftmals die Anrufer ab, so dass man nicht weiter belästigt wird.
Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen sind ein Fall des "unlauteren" Wettbewerbs. "Freundlichkeit ist hier wirklich fehl am Platz, man ist schließlich nicht verpflichtet, mit anderen zu sprechen. Verbraucher sollten sich auf kein Gespräch einlassen und das Gespräch einfach beenden," so Heike Linster. Weitere Informationen sind bei der Verbraucherzentrale in Dillingen während der Öffnungszeiten erhältlich.





Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Lottoteam_Musterbrief1Lottoteam_Musterbrief1.doc DOC20.5 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link509841A.html