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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

03.02.2009
Leser-Telefonaktion vom 5. Januar 2009 zu Mini-Blockheizkraftwerken: Fragen und Antworten

Große Resonanz fand die SZ-Telefonaktion zum Thema "Blockheizkraftwerke". Als Experten wussten Helmut Pertz und Angelika Baumgardt von der Verbraucherzentrale des Saarlandes die Antworten zu den gestellten Fragen.

Frage : Ich habe gehört, dass man mit einem Blockheizkraftwerk heizen kann, es zusätzlich aber auch Strom erzeugt, wie funktioniert das eigentlich?
Antwort : Blockheizkraftwerke sind kompakte Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Sie bestehen meistens aus einem Verbrennungsmotor, der über einen Generator Strom erzeugt und die Motorwärme für die Heizung nutzt. Sie erzeugen also gleichzeitig Wärme und Strom mit einem sehr guten Wirkungsgrad. Der Strom wird - soweit benötigt - sofort im Haus verbraucht, überschüssiger Strom wird ins Stromnetz eingespeist, also verkauft.
Gegenwärtig kommt unser Strom überwiegend aus zentralen Kohlekraftwerken ohne Abwärmenutzung. Diese haben einen Wirkungsgrad von nur ca. 34 Prozent. Der Heizkessel im Haus erzeugt die Wärme mit einem Wirkungsgrad von ca. 90 Prozent. Bei dieser getrennten Erzeugung von Strom und Wärme geht ein Großteil der eingesetzten Energie verloren. Beim Einsatz eines BHKWs mit einem Wirkungsgrad von 90% werden dagegen ca. 65% Wärme und 25% Strom erzeugt, verloren gehen nur 10% der eingesetzten Energie. Damit leistet das BHKW einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Frage : Mit welchem Brennstoff kann man so ein BHKW denn betreiben?
Antwort : Ein BHKW kann mit Erdgas, Flüssiggas, Biogas, Erdöl oder Pflanzenöl betrieben werden. Die meisten BHKWs werden mit Erdgas betrieben.

Frage: Was sind Mini-BHKWs?
Antwort: Mini-BHKWs sind BHKWs mit einer elektrischen Leistung unter 50 kW. Sie werden vom Staat durch das Klimaschutz Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen besonders gefördert, um die großen Kraft-Wärme-Kopplungs-Potenziale im Bereich von Wohngebäuden, Gewerbebetrieben, Hotels, Altenheimen usw. zu erschließen.

Frage: Wann lohnt sich der Einsatz eines BHKWs?
Antwort: Ein BHKW rechnet sich immer über die Betriebsstunden. Je mehr Betriebsstunden, desto schneller kann es die Investitionskosten über den erzeugten Strom wieder einspielen. Lange Laufzeiten werden dann erreicht, wenn das BHKW auch im Sommer laufen kann. Das ist dort der Fall, wo auch im Sommer Wärme benötigt wird, z.B. Warmwasser in größeren Mengen für Sportstätten, Hotels, Mehrfamilienhäuser, ein Schwimmbad etc. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung ist das z.B. der Fall. Hier kann man ein BHKW für die Grundlast (Warmwasser+Heizung in der Übergangszeit) einsetzten und die Spitzenlast (Winter) über einen zusätzlichen Heizkessel abdecken.

Frage : Wir planen als Eigentümergemeinschaft eines 12-Familienhauses zusätzlich zu unserem Gaskessel die Installation eines BHKWs. Welche Fördermittel können wir in Anspruch nehmen?
Antwort : Das neue Klimaschutz-Impulsprogramm zu Förderung von Mini-KWK-Anlagen gewährt einen Investitionszuschuss für den Kauf von wärmegeführten (nach dem Wärmebedarf ausgelegten) Mini-KWK-Anlagen, deren Standort nicht in einem Fernwärmegebiet liegt. Die Förderung ist abhängig von der elektrischen Leistung der Anlage und der Vollbenutzungsstundenzahl. Bei einer elektrischen Leistung von 5 kW und einer Vollbenutzungsstundenzahl von 5000 Stunden ergibt sich zum Beispiel ein Investitionszuschuss von 6.975 €. Bei einer besonders geringen Schadstoffemission wird zusätzlich ein Umweltbonus von 500 € gewährt.
Unabhängig vom Investitionszuschuss erhält man bei der Nutzung fossiler Brennstoffe nach dem KWK-Gesetz 10 Jahre lang für jede erzeugte Kilowattstunde Strom (eingespeisten als auch selbst verbrauchten) einen KWK-Zuschlag in Höhe von 5,11 Cent (zusätzlich zum an der Strombörse EEX üblichen Preis von z.Zt. 6,8 Cent pro Kilowattstunde ins Netz eingespeisten Strom). Bei der Nutzung regenerativer Brennstoffe richtet sich die Einspeisevergütung nach dem EEG-Gesetz und kann bis zu 22,67 Cent pro eingespeister Kilowattstunde betragen. Sie wird 20 Jahre lang gezahlt. Außerdem können BHKW-Betreiber die auf den Brennstoff für ihr BHKW entrichtete Energiesteuer auf Antrag (beim Hauptzollamt) zurückerstattet bekommen. Stromsteuer braucht für vom BHKW erzeugten und selbst verbrauchten Strom nicht gezahlt werden.

Frage : Wir wohnen in einem Einfamilienhaus und planen die Erneuerung unserer Heizungsanlage, ist die Installation eines BHKWs sinnvoll?
Antwort : Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn die
Wirtschaftlichkeit hängt von verschiedenen Parametern, wie Heizwärmebedarf und Stromverbrauch ab und muss individuell geprüft werden. Allgemein kann aber gesagt werden, dass in den meisten Fällen ein wirtschaftlicher Betrieb mit den am Markt bisher verfügbaren Geräten im durchschnittlichen Einfamilienhaus noch nicht gegeben ist.

Frage : Wo kann ich mich ausführlich und individuell zum Thema BHKW beraten lassen?
Antwort : Die Verbraucherzentrale bietet in vielen Städten und Gemeinden des
Saarlandes eine persönliche Energieberatung an. Hier beraten Ingenieure und
Architekten anbieterunabhängig. Weitere Informationen zu Beratungsterminen erhalten Sie in Saarbrücken: 0681 / 50089 - 15, Merzig: 06861 / 54 44 und Dillingen: 06831 / 97 65 65.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link543451A.html