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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

17.03.2009
Energiesparlampen gehören nicht in die Mülltonne

Dass Energiesparlampen gegenüber unserer guten alten Glühbirne ca. 80% weniger Energie verbrauchen und damit unsere Energiekosten senken und unsere Umwelt schonen, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Es gibt sie in fast allen Formen, inzwischen auch in der Farbe "warmweiß", die kaum vom Licht einer Glühbirne zu unterscheiden ist. Häufiges An- und Ausschalten macht einer hochwertigen Energiesparlampe auch nichts mehr aus.
Während eine Glühlampe aber bequem über den Hausmüll entsorgt werden kann, muss eine Energiesparlampe, damit sie am Ende ihrer Lebensdauer nicht doch noch zum Umweltsünder wird, laut Elektro-Gesetz von 2006 getrennt gesammelt werden.

Energiesparlampen sind Kompaktleuchtstoffröhren und zählen damit zu den sogenannten Gasentladungslampen. Dies sind Lampen, die mit geringen
Mengen Quecksilberdampf und Leuchtstoffen gefüllt sind, die durch elektrische Entladungen zum Leuchten angeregt werden.

Im Gebrauch sind Energiesparlampen völlig ungiftig, dürfen aber wegen des Quecksilbergehaltes am Ende ihres Lebens nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Ausgediente Energiesparlampen gehören auf den Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil, damit das Quecksilber sicher entsorgt werden kann und nicht in die Umwelt gelangt.

Trotz der gestiegenen Rücknahmemengen werden jährlich – teils aus Unwissenheit, teils aus Bequemlichkeit – etwa 80 Millionen Altlampen falsch, beispielsweise über den Hausmüll, entsorgt. (Quelle:DUH)

Dabei muss man sich für die Entsorgung seiner defekten Lampen nicht unbedingt auf den Weg zum Wertstoffhof machen, sondern kann sie beim nächsten Einkauf im Elektrofachgeschäft, Elektrofachmarkt oder Baumarkt bequem dort abgeben. Fast alle Fachgeschäfte nehmen die defekten Lampen zurück und führen sie dem Recycling zu.

Auf diese Weise gehen die eingesetzten Materialien nicht verloren, sondern können weiter genutzt werden. Auch das Quecksilber kann so sicher zurückgewonnen und wiederverwendet werden.

Besondere Vorsicht ist geboten wenn doch einmal eine Energiesparlampe zerbricht. Ein direkter Hautkontakt mit den Lampenresten ist zu vermeiden. Diese sind möglichst luftdicht zu verpacken und beim Wertstoffhof abzugeben. Lampenreste bitte keinesfalls mit dem Staubsauger entfernen! Der Raum sollte sofort gut gelüftet und in dieser Zeit möglichst nicht betreten werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link549461A.html