Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

14.05.2009
Staatliche Förderung für die Fenster-Erneuerung

Seit einigen Wochen erfreut sich die Verbraucherzentrale reger Nachfrage zum Thema Fenster-Erneuerung. Insbesondere über die staatliche Förderung wollen die Ratsuchenden sich erkundigen.
Etliche solcher Anfragen muss die Verbraucherzentrale knapp abweisend bescheiden. Es melden sich nämlich viele Eigenheimbesitzer, die bereits im vergangenen Jahr renoviert haben. Damals gab es noch keine Förderung als Zuschuss durch die KFW-Bank, wenn nur eine einzelne Sanierungsmaßnahme wie die Fenster-Erneuerung durchgeführt wurde. Nachträglich lässt sich da nichts mehr machen. Ferner gehen auch Haus-Sanierer leer aus, wenn der Auftrag bereits vergeben worden ist. Ein Antrag auf die Förderung der Fenster-Erneuerung muss bei der KFW-Bank vor der Auftragsvergabe eingereicht werden.

Viele Ratsuchende denken, dass sie mit ihrem Angebot für neue Fenster bereits die technischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Dies ist in den meisten Fällen nicht so. Der Unterschied zwischen dem Wärmedurchgangskoeffizienten für das Fenster Uw und dem für das Glas Ug ist nicht geläufig, aber entscheidend für die Förderung. Ebenso hängt die Qualität des Fensters vom Glasrandverbund ab. Diese technischen Voraussetzungen können durch die qualifizierten Berater der Verbraucherzentrale in den Angeboten geprüft werden. Damit ersparen sich die Ratsuchenden unnötigen Ärger mit der ausführenden Firma, einen eventuell negativen Bescheid der KfW und sparen viele hundert Euro.
Darüber hinaus zeigen die Energieberater der Verbraucherzentrale die Alternativen zum sachgerechten Einbau auf, um spätere Bauschäden zu vermeiden und zukünftigen Sanierungen keinen Stein in den Weg zu legen. Sie empfehlen beispielsweise auch den Einbau nach RAL zur Gewährung der Luftdichtigkeit. Eine solche Zusicherung muss schriftlich fixiert werden, wenn man sich im Schadensfall darauf berufen möchte.
Neben den Einzelberatungen zum Thema Fenster-Erneuerung bietet die Verbraucherzentrale auch Gruppenberatungen an, beispielsweise für Wohnungs-Eigentümergemeinschaften.
Natürlich können die Energieberater der Verbraucherzentrale auch gefragt werden, wenn es um andere Sanierungs-Vorhaben geht, z.B. Dachdämmung, Fassadensanierung oder Heizungserneuerung.
Für eine persönliche Beratung in einer der 13 Beratungsstellen im Saarland ist eine Anmeldung erforderlich.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter 0681 500 89 15, in Dillingen, Merziger Str. 46, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig, Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link567081A.html