Im Internet
Nach den gesetzlichen Regelungen des
Sozialgesetzbuches XI müssen die Landesverbände der Pflegekassen die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in der Pflege sicherstellen. Dies soll einerseits über das Internet geschehen, aber auch in anderer z.B. schriftlicher Form.
Zudem derzeitigen Stand (Juni 2009) kann noch nicht gesagt werden, auf welcher Homepage man künftig die veröffentlichten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen finden wird. So kann es möglich sein, dass es eine bundesweit einheitliche Darstellung geben könnte. Dies wäre im Sinne der Heimplatzsuchenden sicherlich zu begrüßen. Es kann aber auch sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Lösungen geben wird.
Aushang im Heim
Auch in der Pflegeeinrichtung selbst sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine aktuelle Information über das Ergebnis der Prüfung des MDK erhalten. Dabei soll an gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich der Einrichtung, das Datum der letzten MDK-Prüfung, eine Zusammenfassung der aktuellen Prüfergebnisse sowie eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik ausgehängt werden.
Wer keinen Internetzugang hat, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen, ob die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen ihm auch in schriftlicher Form kostenlos zur Verfügung gestellt werden.


