Qualitätsbereiche
In die Prüfung werden vier Qualitätsbereiche sowie eine Bewohnerbefragung mit 18 Fragen eingezogen. Die vier Qualitätsbereiche sind:
Pflege und medizinische Versorgung (35 Fragen)
Umgang mit demenzkranken Bewohnern (10 Fragen)
Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung (10 Fragen)
Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (9 Fragen)
Hier wird das Gesamtergebnis der Einrichtung dargestellt. Dieses erhält man, indem die Ergebnisse aller 64 Einzelfragen aus den Qualitätsbereichen 1 bis 4 addiert und durch 64 teilt.
Hier wird das Ergebnis der Befragung der Bewohner dargestellt. Diese Bewohnerbefragung enthält 18 Einzelfragen, deren Ergebnisse addiert und durch 18 geteilt werden.
Das Ergebnis der Bewohnerbefragung fließt nicht in die Ermittlung der Gesamtnote ein, sondern wird separat ausgewiesen
MDK-Prüfung
Für jeden der vier Qualitätsbereiche und die Bewohnerbefragung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine Note ermittelt. Die in den 64 Kriterien aufgestellten Anforderungen sind zu einem großen Teil als Standards zu werten, so dass eine Pflegeeinrichtung eigentlich die meisten Kriterien zu 100 %, somit also mit der Note 1,0 erfüllen sollte. Gleichwertige Prüfung
Neben den Ergebnissen aus den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) können auch so genannte gleichwertige Prüfergebnisse an dieser Stelle veröffentlicht werden. Solche Prüfungen können von den Pflegeeinrichtungen oder deren Trägern selbst beauftragt werden. Diese Prüfungen werden von Sachverständigen und Prüfinstitutionen durchgeführt, die genau festgelegte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Einrichtungen können somit auch selbst Prüfungen veranlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen diese Prüfungen die Qualitätsprüfungen des MDK, soweit es um Strukturen und Abläufe (Prozesse) in der Einrichtung geht. Die Ergebnisqualität, also der Pflegezustand der Menschen und die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, wird aber immer vom MDK geprüft. Insofern ist ein Prüfergebnis, das an dieser Stelle veröffentlicht wird, nicht gleichzusetzen mit einem Prüfergebnis, das unter MDK-Prüfung veröffentlicht wird, da in der gleichwertigen Prüfung keine Ergebnisqualität enthalten ist.
Landesdurchschnitt
Wenn für mindestens 20 Prozent aller Pflegeheime in einem Bundesland die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen vorliegen, so kann ein Landesvergleichswert angegeben werden. Messen Sie diesem Wert bei der Heimplatzsuche aber keine große Bedeutung bei, schließlich sollte man sich bei der Pflege nicht am Landesdurchschnitt orientieren sondern an den besten Einrichtungen eines Landes. Diese werden aber leider bei der Darstellung der Ergebnisse nicht aufgeführt. Vielmehr müssen diese mühsam gesucht werden.



