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Aktueller Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

08.09.2009
Aktuelle Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung zeitlich befristet

Zum 1. April 2009 wurden die Förderprogramme der KfW umgestellt. Im Zuge dieser Umstellung wurden aus den Programmen "CO2 Sanierung – Neubaustandard", "KfW 60" und "KfW 40" die Programme Effizienzhaus 100, Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 55. Was oberflächlich als eine rein begriffliche Änderung wirken mag, hat inhaltlich gravierende Folgen für die Verbraucher. Darauf weisen die Energieberater der Verbraucherzentrale hin. Bezeichneten die "alten" Zahlen absolute Werte, die im Nachweis einzuhalten sind, so sind die "neuen" Zahlen relativ, und geben ein Verhältnis zu den gesetzlichen Mindestvorgaben der Energieeinsparverordnung an. Gleichzeitig sind die alten Mindestwerte in jedem Fall einzuhalten.

Damit darf beispielsweise in dem Programm Effizienzhaus 70 der Jahresprimärenergiebedarf max. 70 % der gesetzliche Mindestvorgabe und maximal 60 kWh/m²a betragen. In diesem Zusammenhang weist die Verbraucherzentrale des Saarlands darauf hin, dass die Energieeinsparverordnung zum 1.Oktober 2009 um 30 % strengere Anforderungen an Neubauten stellen wird. Die bestehenden Förderprogramme haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12. 2009 erhalten. Hinsichtlich der Einzelmaßnahmen gibt es derzeit noch keine genaue Rückmeldung der KfW. Spätestens ab 1.1.2010 werden die Förderrichtlinien komplett auf die wesentlich strengere EnEV 2009 umgestellt.

Wer also die derzeit noch geringeren Anforderungen der Förderprogramme nutzen möchte, sollte sich sputen und die Anträge bis zum Ende diesen Jahres stellen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Maßnahme.

Die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für eine persönliche Beratung in einer der 13 Beratungsstellen ist eine Anmeldung erforderlich.

In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt, Anmeldung unter 0681 500 89 -15 oder (-0). In Dillingen findet die Beratung in der Merziger Str. 46 statt, Anmeldung unter 06831 97 65 65, in Merzig in der Bahnhofstr. 1, Anmeldung unter 06861 5444, in Neunkirchen in Rathaus, Zi. 407, Anmeldung bei der Zentrale in Saarbrücken.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link580361A.html