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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

12.03.2009
Perspektivenwechsel:
Schüler als Verbraucherschützer recherchieren Kostenfallen rund ums Handy!

Warum nicht mal die Schüler ermitteln lassen, wo die Kostenfallen und Abzockma-schen rund ums Handy liegen? Das dachte sich das Gymnasium Ottweiler und die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. und führte anlässlich des Weltverbraucher-tages einen Aktionstag zum Thema "Handy und Überschuldung bei Kindern und Ju-gendlichen" durch. Die Schüler schlüpften in die Rollen der Verbraucherschützer und analysierten genau, welche Verträge es für Jugendliche überhaupt gibt, wie viel Geld die Schüler durchschnittlich zur Verfügung haben und für das Handy ausgeben, vor welchen Abzockmaschen man sich schützen soll und wie die Handy- und Klingelton-werbung überhaupt gestaltet und auf die junge Konsumgruppe zugeschnitten ist.

Jährlich geben Kinder und Jugendliche schätzungsweise 2,5 Milliarden Euro für das Handy aus. Allein ca. 190 Millionen werden für das Herunterladen von Klingeltönen, Spielen und Hintergrundbildern ausgegeben. Ein lukratives Geschäft für die Anbieter, die in Zeitschriften und im Fernsehen ihre Angebote massiv bewerben und so Jugend-liche oft zu übereilten Entscheidungen verleiten. Man möchte schließlich den neuesten Klingelton oder das coolste Handy-Game haben.

"Dieser Spaß kann schnell teuer werden." weiß Yvonne Schmieder von der Verbrau-cherzentrale des Saarlandes e.V. Die Kinder und Jugendlichen übersehen beim Download von angeblich günstigen Klingeltönen gerne einmal, dass sie damit einen kostenpflichtigen Abovertrag abschließen. "Das böse Erwachen kommt dann regel-mäßig mit der nächsten Handyrechnung, wenn täglich eine sog. Premium-SMS be-rechnet wird. Der Schaden hält sich in Grenzen, wenn das Kind ein Prepaid-Handy hat und lediglich die Karte kein Guthaben mehr aufweist. Aber auch hier gilt: schnellstens eine sog. Stop-SMS an die entsprechende Kurzwahlnummer senden und am besten noch parallel auf schriftlichem Wege das Abo kündigen."

Eine weitere beliebte Masche sind angebliche Gratis-SMS-Anbieter im Internet. Schnell haben sich gerade Jugendliche auf diesen Seiten registriert, in der Hoffnung, hier kostenlos SMS versenden zu können. Wenn dann eine Rechnung über 60,- EUR ins Haus flattert, will es niemand gewesen sein. "Zeitnah reagieren ist hier die Devise und keinesfalls den Kopf in den Sand stecken." so Schmieder von der Verbraucher-zentrale. "Wir hören immer wieder bei Vorträgen zum Thema, dass viele Kinder sich gar nicht trauen, den Eltern die Sache zu beichten, mit teilweise erheblichen Konse-quenzen. Daher sollten Eltern ihre Kinder aufklären, sich niemals im Internet zu regist-rieren und im Falle von Zusendung dubioser Rechnungen oder EMails immer das Ge-spräch mit den Eltern suchen und Hilfe in Form von Rechtsberatung in Anspruch nehmen."

Die Schüler der 9. Klasse des Gymnasiums wissen nun, dank ihrer Tätigkeit als Verbraucherschützer, auf was sie bei Klingeltonanbietern achten müssen und dass Werbung und Wirklichkeit oft weit auseinander klaffen. Den sichersten Schutz bieten nach wie vor Prepaid-Handys oder aber spezielle Handy-Tarife für Kinder. Diese wer-den von den meisten Mobilfunkprovidern angeboten, aber leider nicht ausreichend beworben. Die Vorteile hier liegen klar auf der Hand: es gibt oftmals eine Beschrän-kung, d.h. es kann nur in einem festgelegten Rahmen telefoniert werden, diese Han-dys können geortet werden, bestimmte Dienste sind von vornherein gesperrt (z.B. WAP/UMTS) und auch Rufnummern können gesperrt werden (z.B. 0900-Nummern). Am kommenden Montag werden die Schüler die Ergebnisse des Aktionstages in einer Ausstellung ihren Mitschülern, Lehren, Eltern und Pressevertretern vorstellen.

Was die Wahl des Handys selbst anbelangt, ist laut Schmieder oberste Devise "dass die Entscheidung, ab welchem Alter ein Handy angeschafft werden kann, immer vom Jugendlichen selbst abhängt und dessen Einsichtsfähigkeit. Man sollte anfangs bes-ser einen Prepaid-Tarif wählen und schauen, wie der Jugendliche damit umgeht und vor allem sollten Eltern ihren Kindern keine Geräte kaufen, die sie selbst nicht bedie-nen können."

Zu bedenken bleibt immer, dass viele Jugendliche Schulden durch übermäßige Han-dynutzung haben und entgegen weit verbreitetem Irrglauben, mangelnde Zahlungsfä-higkeit kein Grund zur vorzeitigen kostenlosen Vertragsauflösung ist. Sollte ein Anbie-ter aufgrund Zahlungsverzuges den Vertrag fristlos kündigen, muss regelmäßig ein Schadensersatz bezahlt werden. D.h. Handy weg, trotzdem muss bezahlt werden!




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link581981A.html