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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

15.04.2009
Fördermittel für Energie-Einsparung

Ungewöhnlich groß war das Interesse an der SZ-Telefonaktion zum Thema Fördermittel für energetische Gebäudesanierung. Die Architekten Robert Steffen und Michael Zimmer von der Verbraucherzentrale des Saarlandes standen den Verbrauchern Rede und Antwort.

Frage 1: Welche Energiesparmaßnahmen werden gefördert?
Antwort Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen die dazu beitragen, das energetische Niveau eines Altbaus zu verbessern, wie z.B. Wärmedämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke, des Daches, der Kellerdecke und Erneuerung der Fenster. An die energetische Sanierung werden Mindestanforderungen gestellt. So muss die zusätzliche Dämmung von Dachschrägen bei einer Wärmeleitzahl von 0,03 W/(mK) mindestens 14 cm betragen. Wird ein Wohnhaus auf EnEV-Neubau-Niveau energetisch modernisiert, besteht neben der Förderung durch ein zinsgünstiges KfW-Darlehen über max. 75.000,-- €/Wohneinheit auch ein Anspruch auf einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 %. Werden die Anforderungen zusätzlich um 30 % unterschritten, beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 %.

Frage 2: Werden alle Gebäude gefördert?
Antwort: Die Förderung gilt nur für Gebäude, für die vor dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt wurde.

Frage 3: Wird die Sanierung meines Bades gefördert?
Antwort: Die Badsanierung ist keine Maßnahme, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert. Bauliche Maßnahmen, die lediglich der Gebrauchswertverbesserung dienen, werden durch das Programm "Wohnraummodernisierung" der KfW-Bank durch zinsgünstige Darlehen gefördert. Hierunter fällt auch die Sanierung eines Badezimmers.

Frage 4: Unsere Fenster sind 15 Jahre alt. Wird die Erneuerung der Fenster gefördert?
Antwort: Gefördert wird die Erneuerung der Fenster als Einzelmaßnahme, wenn die neuen Fenster energetische Mindeststandards erfüllen. Für neue Fenster wird ein max. U(w)-Wert von 1,3 W/(m²K) gefordert. Der Zuschuss beträgt 5 % der Investitionssumme, wenn die Fenster mindestens 6.000,-- € kosten.

Frage 5: Unser Einfamilienwohnhaus wird noch mit Nachtstromspeichegeräten beheizt. Wir wollen diese Geräte durch eine neue Gasbrennwertheizung ersetzen. Gibt es Zuschüsse oder eine Förderung?

Antwort: Wenn eine neue Brennwertheizung eingebaut wird, kann man bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Zuschuss in Höhe von 5% der Investitionskosten, die jedoch mindestens 6.000€ betragen müssen, beantragen. Ab dem 01.04.2009 unterstütz die KfW die Bauherren auch alternativ mit einem zinsgünstigen Darlehen für Einzelmaßnahmen, (in diesem Fall die Heizungserneuerung) Jedoch kann nur entweder ein Kredit oder ein Zuschuss beantragt werden.

Frage 6: Ich kann nicht beurteilen, welche energetischen Maßnahmen für eine Förderung am sinnvollsten sind? Wer kann das beurteilen? Was raten Sie mir?
Antwort: Die Verbraucherzentrale des Saarlandes bietet ein Fallmanagement (FMO) vor Ort an, bei dem ein Energieberater der Verbraucherzentrale Ihr Gebäude vor Ort auf energetische Schwachstellen und sinnvolle Energiesparmaßnahmen überprüft. Voraussetzung für ein Fallmanagement vor Ort ist eine stationäre Beratung in einer der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
Weitere Informationen: www.vz-saar.de oder 0681 / 50089 - 15



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Energiesparberatung_Hinweise_und_Termine__Maerz_09Energiesparberatung_Hinweise_und_Termine__Maerz_09.pdf PDF25.2 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link581991A.html