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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


11,90 EURO
160 Seiten

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

02.06.2009
Keine Probleme beim Wechsel des Strom- und Gasliefervertrags

Am 18.05.09 führte die Verbraucherzentrale eine Leser-Telefonaktion durch. Die wichtigsten Frage mit den entsprechenden Antworten lauteten:

1. Ich habe bei meinem Versorgungsunternehmen einen Vertrag über ein Festpreisangebot für Gas abgeschlossen, der noch bis zum 30. 09. 2010 läuft. Die Gaspreise sind jetzt gesunken. Kann ich diesen Vertrag wieder kündigen?
Nein, Sie sind leider bis zum 30. 09. 2010 an den Vertrag gebunden. Ein Festpreis über einen längeren Zeitraum birgt immer das Risiko, von Preisermäßigungen ausgeschlossen zu sein. Leider kann auch die Verbraucherzentrale keine sichere Prognose abgeben über die Gaspreisentwicklung im nächsten Winter. Wir wagen lediglich Vorhersagen über die Preisentwicklung im jeweils nächsten Quartal.

2. Was muss ich tun, um günstigeren Strom zu bekommen und wie kann ich erkennen, ob der neue Anbieter seriös ist?
Fragen Sie bei Ihrem derzeitigen Versorger nach einem günstigeren Tarif. Darüber hinaus können Sie mit Mithilfe von Internetrechnern wie z. B. www.verivox.de andere Anbieter anzeigen lassen. Man gibt die Postleitzahl des Wohnortes an sowie den Stromverbrauch an und es werden nur Angebote angezeigt, die in die entsprechende Gegend liefern.
Beim Angebotsvergleich sollte man auf kurze Vertragslaufzeiten von höchstens einem Jahr und kurze Kündigungsfristen von einem Monat achten. Auch die Vertragsverlängerung nach der Erstlaufzeit sollte möglichst kurz sein, höchstens 3 Monate.
Vorsicht ist geboten bei Tarifen fremder Anbieter mit Vorauskasse für ein ganzes Jahr, denn im Insolvenzfall bekommt man wahrscheinlich nur einen Bruchteil der Vorauszahlung zurück. Man sollte auch keine Strompakete wählen. Das hat den Nachteil, dass man trotzdem das ganze Paket bezahlen muss, obwohl man evtl. weniger Strom verbraucht hat.

3. Muss mich der alte Anbieter wieder aufnehmen und mir Strom liefern, wenn es Probleme mit dem neuen Anbieter gibt?
Wenn der neue Stromanbieter die Lieferung einstellt, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen. Es kann also nicht passieren, dass man plötzlich ohne Strom dasteht.
Üblicherweise enthalten die Antragsformulare zum Wechsel des Stromversorgers eine Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrages. Dann braucht man sich um eine lückenlose Stromversorgung keine Gedanken zu machen. Selbst kündigen sollte man nur, wenn man aufgrund einer Preiserhöhung vom (14-tägigen) Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will. In einem solchen Fall kann man vorsorglich beim Grundversorger einen Antrag auf Weiterbelieferung bis zum erneuten Wechsel stellen.

4. Ich möchte gerne Ökostrom beziehen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Kann ich denn sicher sein, dass der Anbieter auch wirklich in Erneuerbare Energien investiert?
Sie haben recht, dass viele Verbraucher verunsichert sind durch das breite Ökostromangebot. Aus Sicht der Verbraucherzentrale handelt es sich in etlichen Fällen um fragwürdige Angebote. Daher haben unsere Kollegen von der Verbraucherzentrale NRW, Umweltverbände und Öko-Institute Gütesiegel vergeben, an denen man sich orientieren kann: "ok-Power" und "Grüner Strom Label". Diese Gütesiegel werden nur an Ökostromanbieter vergeben, die den Zubau eigener oder fremder Anlagen auf Basis regenerativer Energien (Wind-, Sonne, Wasserkraft) fördern. Einen Ökostrom-Preisrechner erreicht man über unsere Internetseite www.vz-saar.de.

Für weitere Fragen können Sie sich an die Verbraucherzentrale des Saarlandes wenden. Tel. 0681 / 50089 - 0


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link582001A.html