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ABC der Geldanlage


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Lehman-Brothers-Zertifikate: Hilfe für geschädigte Anleger

Insolvenzverfahren in den Niederlanden und den USA

Forderungen in den USA


Inhaber von Lehman-Brothers-Zertifikaten konnten ihre Forderungen in den USA grundsätzlich bis zum 22. September 2009 anmelden. Eine längere Frist hatte das zuständige Insolvenzgericht in New York für Papiere festgelegt, die die niederländische Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury (LBT) emittiert und der amerikanische Mutterkonzern Lehman Brothers Holdings Inc. (LBH) garantiert hat. Allerdings ist diese Frist inzwischen auch abgelaufen. Die betroffenen Zertifikate sind in der Lehman Programs Securities List aufgeführt.

Zu Ihrer vollständigen Information finden sie im Folgenden auch weiterhin unsere Hinweise vom Oktober 2009.

Für die in der Liste aufgeführten Zertifikate gilt folgender Ablauf: Anleger müssen ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular unbedingt per Post (kein Fax, keine E-Mail) an die United States Bankruptcy Court/ Southern District of New York schicken, das dort bis zum 2. November 2009 eingegangen sein musste. In das Formblatt ist vom Verbraucher unter anderem eine Sperrnummer einzutragen. Diese muss zuvor bei der jeweiligen Depotbank beantragt werden. Die Depotbank wiederum kann die Sperrnummer nur bis zum 23. Oktober bei den zuständigen Verwahrstellen beantragen.

Alle Details stehen in einem Leitfaden.

Wahrnehmung der Interessen durch Depotbanken
Einige Depotbanken haben ihren Kunden zugesichert, deren Interessen im Insolvenzverfahren wahrzunehmen. Es ist ratsam, sich bestätigen zu lassen, dass die Forderungen jetzt nach dem vorgeschrieben Verfahren angemeldet werden. Das betrifft vor allem jene Kunden der Citibank, die dem Angebot des Geldhauses, ihre Belange zu vertreten, nicht ausdrücklich widersprochen haben und die ihre Zertifikate noch in einem Depot der Citibank haben.

Für Kunden der Dresdner Bank und der Sparkassen lautet die Empfehlung: Sie sollten umgehend klären, ob das jeweilige Institut die Forderungen anmeldet oder sie das selbst übernehmen müssen.

Alle anderen Inhaber von Lehman-Brothers-Zertifikaten müssen sich ohnehin jetzt an ihre aktuelle Depotbank wenden, um die Sperrnummer zu erhalten. Dabei sollten Sie gleich um weitere Hilfe bitten, etwa beim Ausfüllen des Formblattes.

Forderungen in den Niederlanden


Besitzer von Zertifikaten der LBT ohne Garantie durch die Mutter LBH brauchen sich nicht zu sputen. Weder das Insolvenzgericht Amsterdam noch der eingesetzte Insolvenzverwalter haben bisher Fristen gesetzt. Auch wurde noch kein formalisiertes Verfahren festgelegt, das Anleger zu beachten haben. Dies wird frühestens im Laufe des Jahres 2010 der Fall sein.

Der Insolvenzverwalter kommt aus der Kanzlei Houthoff Buruma N.V., PO-Box 75505, NL-1070 AM Amsterdam. Jeder Inhaber von Zertifikaten der LBT muss sich zu gegebener Zeit mit seiner Insolvenzforderung dorthin wenden. Wer möchte, kann schon jetzt für die Anmeldung eine E-Mail an die Kanzlei schicken (info.lbtreasurybv@houthoff.com). Von dort kommen direkt weitere Informationen, die man auch im Link öffnet in neuem FensterInternet, teilweise in Deutsch, finden kann.

Auch die Details zum niederländischen Verfahren stehen im Leitfaden.
TitelDok.-TypGröße
Leitfaden zur Anmeldung von ForderungenLeitfaden zur Anmeldung von Forderungen.doc DOC79.0 KB
Liste Lehman_Programs_SecuritiesListe Lehman_Programs_Securities.pdf PDF262.5 KB
Formblatt zur Anmeldung von ForderungenFormblatt zur Anmeldung von Forderungen.pdf PDF30.9 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Saarland e.V., Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-saar.de/link596121A.html