Die Angebote deutscher Pflegedienste verursachen unter Umständen hohe Kosten. Der Einsatz ausländischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen insbesondere aus Osteuropa wirft Fragen nach der Art der Vermittlung und der Erlaubnis der Beschäftigung auf. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes informiert dazu in einer umfangreichen Broschüre"Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?". Die Broschüre informiert unter anderem über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz deutscher Pflegedienste sowie über die Anforderungen an das Verfahren bei der Beschäftigung von Pflegekräften und Haushaltshilfen aus Osteuropa. Sie ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kostenfrei erhältlich.
Viele pflegedürftige Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und nicht in ein Heim umziehen. Wenn die Angehörigen die Versorgung rund um die Uhr nicht alleine gewährleisten können, muss nach Alternativen gesucht werden. Der Ein-satz von ausländischen Pflegekräften insbesondere aus Osteuropa erscheint vielen zunächst günstig – birgt jedoch auch Risiken.
Die Broschüre "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?" informiert über die wichtigsten Punkte bei der Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa: Melde-pflicht, entsandte Pflegekräfte, Scheinselbständigkeit, Kosten und Finanzierung. Zu-dem werden das Vermittlungsverfahren und die Vermittlungsbedingung bei osteuropä-ischen Haushaltshilfen ausführlich erläutert. Beispielsweise ist die Arbeitnehmerfreizü-gigkeit für Bürger aus osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten zurzeit ausgesetzt. Diese benötigen daher stets eine Arbeitserlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Anderenfalls liegt eine illegale Beschäftigung vor.
Auch deutsche Pflegedienste bieten eine Versorgung rund um die Uhr an. Die Pflege-dienste sind regelmäßig von den Pflegekassen zugelassen und unterliegen entspre-chenden Qualitätsanforderungen und Qualitätsprüfungen. Zudem zahlen die Pflege-kassen bei Vorliegen einer Pflegestufe Pflegesachleistungen bis zu einem Höchstsatz von 1.470 € bei Pflegestufe III. Auch sind Abrechnungen bei der Krankenkasse mög-lich, wenn ärztlich verordnete Maßnahmen der Behandlungspflege durchzuführen sind. Dies ist bei ausländischen Pflegekräften nicht möglich.
Die Informationsbroschüre ist kostenlos und kann in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale abgeholt werden.
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